Gemeindeversammlung
Informationen
- Beschreibung
- Vorinformation für Gemeindeversammlung vom 18.06.2019. Die Gemeinde informiert vom 24.04.2019 - Das Überweisungsschreiben (Einladung) mit den Traktanden entnehmen Sie drei bis zwei Wochen vor dem Versammlungstermin an dieser Stelle unten (Dokumente) sowie dem Muttenzer Amtsanzeiger (Grossauflage). 
 Das Beschlussprotokoll steht Ihnen spätestens eine bis zwei Wochen nach der Versammlung an dieser Stelle unten (Dokumente) oder in der der Versammlung folgenden Ausgabe des Muttenzer Amtsanzeigers (Grossauflage) zur Verfügung.- Traktanden - 1. - Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 19. März 2019 - 2. - Jahresbericht 2018 der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission 
 Geschäftsvertretung: Präsident RGPK- 3. - Vorlage der Rechnung 2018 
 Geschäftsvertretung: GR Alain Bai- 4. - Antrag Peter Issler, Daniel Schneider und Markus Brunner gemäss § 68 Gemeindegesetz in Sachen Änderung des Steuerreglements (19.100) vom 11. Dezember 2001 
 Abstimmung über Erheblicherklärung
 Geschäftsvertretung: GR Alain Bai- 5. - Anfrage Peter Issler gemäss § 69 Gemeindegesetz in Sachen überdachte Velounterstände beim Schulhaus Gründen 
 Geschäftsvertretung: GR Thomi Jourdan- 6. - Anfrage Bénédict Schmassmann gemäss § 69 Gemeindegesetz in Sachen Prüfung zum Stand der Dinge Brücke Grenzacherstrasse 
 Geschäftsvertretung: GR Joachim Hausammann- 7. - Anfrage Bénédict Schmassmann gemäss § 69 Gemeindegesetz in Sachen Prüfung Sackgasse in der Klünenfeldstrasse, Ausweitung des Lastwagenfahrverbots mit Zubringerdienst gestattet auf PKW und Motorräder 
 Geschäftsvertretung: GR Roger Boerlin- 8. - Anfrage Theo Weller (IG Deponie Feldreben richtig aufräumen) gemäss § 69 Gemeindegesetz in Sachen Deponie Feldreben Muttenz 
 Geschäftsvertretung: GR Roger Boerlin- 9. - Mitteilungen des Gemeinderates - 10. - Verschiedenes 
- Voraussetzungen
- Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Nichtstimmberechtigte haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Sie dürfen unter Vorbehalt von § 62 Absatz 1 des Gemeindegesetzes das Wort nicht ergreifen. Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeindeversammlung. Die Zustimmung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
 
 Stimmrecht an der Gemeindeversammlung
 Die Rechtsgrundlage für die Stimmberechtigung richtet sich nach der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft, dem Gesetz über die politischen Rechte sowie dem Gemeindegesetz.
 
 Stimmberechtigt ist, wer das Schweizerbürgerrecht besitzt, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, im Kanton Basel-Landschaft politischen Wohnsitz hat und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt ist.
 Das Stimmrecht wird in der Gemeinde, wo der Stimmberechtigte angemeldet ist und wohnt (politischer Wohnsitz), ausgeübt. Fahrende üben das Stimmrecht in ihrer Heimatgemeinde aus.
 Die Stimmberechtigten haben ihre Mitwirkungsrechte mündlich, persönlich und an der Versammlung selbst auszuüben
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Dokumente
| Name | |||
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| 1. Einladung Gemeindeversammlung 18.06.2019 (PDF, 100.72 kB) | Download | 0 | 1. Einladung Gemeindeversammlung 18.06.2019 | 
| 2. Beilage Rechnung 2018 Vorlage GV 18.06.2019 (PDF, 1.41 MB) | Download | 1 | 2. Beilage Rechnung 2018 Vorlage GV 18.06.2019 | 
| 2. Bericht der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission für das Geschäftsjahr 2018 (PDF, 109.39 kB) | Download | 2 | 2. Bericht der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission für das Geschäftsjahr 2018 | 
| 3. Stellungnahme Gemeindekommission zur GV 18.06.2019 (PDF, 67.51 kB) | Download | 3 | 3. Stellungnahme Gemeindekommission zur GV 18.06.2019 | 
| 4. Beschlussprotokoll Gemeindeversammlung 18.06.2019 (PDF, 499.48 kB) | Download | 4 | 4. Beschlussprotokoll Gemeindeversammlung 18.06.2019 | 
