Stimmmaterial-Zustellung
Die Stimmberechtigten erhalten mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungs- oder Wahltermin das Abstimmungsmaterial (Stimmrechtsausweis, Stimm- oder Wahlzettel, Erläuterungen zu den Abstimmungen bzw. Wahlen) im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert per Post zugestellt. Für die Zuständigkeit des Abstimmungsmaterials ist andrea.luetzelschwab@muttenz.ch Telefon 061 466 62 62 verantwortlich.

Wie abstimmen
-Stimm- und Wahlzettel ausfüllen und ungetrennt und in der Perforierung gefaltet (erleichtert die maschinelle Auszählung) in die Urne oder in das Abstimmungskuvert einlegen.
Zur Wahrung des Stimmgeheimnisses bei der brieflichen Stimmabgabe erhalten die Stimmberechtigten ein zusätzliches Kuvert (Stimmzettelkuvert) für die Stimm- und Wahlzettel, welches in das Antwortkuvert gelegt wird. Dadurch ist sichergestellt, dass der Stimm- und Wahlzettel nicht mehr mit der stimmberechtigten Person in Verbindung gebracht werden kann bzw. die Anonymität gegeben ist (Wahrung des Stimmgeheimnisses).
Es steht den Stimmberechtigten frei, ob sie die Zettel in das beigelegte Stimmzettelkuvert oder direkt ins Antwortkuvert legen. Dies hat keine Folge für die Gültigkeit der Stimme.

-Der Stimmrechtsausweis muss zwingend im dafür vorgesehenen Feld unterschrieben und bei einem Urnengang vorgelegt oder bei der brieflichen Abstimmung dem amtliche Stimm- und Wahlkuvert beigelegt werden. Die fehlende Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis ergibt eine ungültige Stimme.

-Bei der brieflichen Stimmabgabe den Stimmrechtsausweis bitte so wenden und ins Antwortkuvert einschieben, dass die Anschrift des Wahlbüros der Gemeinde Muttenz im Adressfenster erscheint.

Die Stimmabgabe
Briefliche Stimmabgabe - Zustellung des Abstimmungskuverts per Post oder Einwurf in den Gemeindebriefkasten

Die briefliche Abstimmung kann sofort nach Eingang des Stimm- und Wahlmaterials vorgenommen werden.

Zustellung des Abstimmungskuverts per Post
Kuverts, die in der letzten Woche vor dem Abstimmungs- bzw. Wahltag bei der Post aufgegeben werden, müssen als A-Post bezeichnet und frankiert sein, damit eine rechtzeitige Zustellung gewährleistet werden kann. Spätester Aufgabetermin A-Post frankiert bei der Post ist am Freitagmittag vor dem Abstimmungs-/Wahltag.

Einwurf des Abstimmungskuverts in den Briefkasten der Gemeinde Muttenz, Kirchplatz 3, ist bis spätestens Sonntag 10.00 Uhr am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag möglich.

Stimmabgabe an der Urne
Sie möchten Ihr Stimmrecht persönlich an der Urne ausüben? Dazu haben Sie die Möglichkeit am Samstag von 18 - 20 Uhr vor dem und am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag zwischen 10 - 12 Uhr in den zwei folgenden Wahlbüros Muttenz Dorf (Gemeindehaus), Kirchplatz 3 und Schulhaus Margelacker, Reichensteinerstrasse 2.

Abstimmungs- und Wahlresultate
Gemeinderesultate werden frühestens am Abstimmungs- und Wahlsonntag Nachmittag unter dem entsprechenden Abstimmungs- oder Wahltermin und weiter unter der entsprechenden Abstimmungsvorlage/Wahlgeschäft aufgeschaltet.