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Der Kanton Basel-Landschaft erlässt ein absolutes Feuerverbot im Freien

Die ausbleibenden Niederschläge und warmen Temperaturen haben die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Im Kantonsgebiet gilt die höchste Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) für Waldbrand. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab (KFS) per 24. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot inkl. Feuerwerksverbot im Freien – das Feuerverbot umfasst neu somit auch das Offenland und das Siedlungsgebiet.

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Barbara Rebmann

Kanton Basel-Landschaft: Absolutes Feuerverbot im Freien

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