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Kanton Basel-Landschaft erlässt Massnahmen wegen anhaltender Trockenheit; Feuerverbot in den Wäldern und am Waldrand, absolutes Feuerwerksverbot und Einschränkung der Wasserentnahme

Die anhaltend hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge haben die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab KFS per 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton und ein Verbot, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen.  

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