Der Kanton Basel-Landschaft erlässt eine Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer mit Ausnahme vom Rhein und Teilen der Birs

31. Juli 2026
Auf Grund der anhaltenden Trockenheit und den fehlenden Niederschlägen führen viele Bäche im Kanton Basel-Landschaft kaum noch Wasser. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab (KFS) per 31. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft mit Ausnahme vom Rhein und Teilen der Birs.

Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf
Kantonale Online-Informations-Plattform «Trockenheit»Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Allgemeine Lage 
Mit Verfügungen vom 25., 29. Juni, 2., 13., 16. und 23. Juli 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Durch die anhaltende Trockenheit und die fehlenden Niederschläge führen viele Bäche im Kanton Basel-Landschaft kaum noch Wasser.

Neue zusätzliche Massnahme
Aufgrund der geschilderten Lage verfügt der Kanton Basel-Landschaft per 31. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf folgende zusätzliche Massnahme:

  • Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs ohne die mit den Verfügungen des Amts für Wald und Wild beider Basel vom 24. Juni 2026 von einem Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot betroffenen Abschnitte der Birs. Das Verbot gilt für Menschen und Hau-stiere.

Vorsicht im Wald
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbe-suchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.

 

Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)

MedienmitteilungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vom 23. Juli 2026

  • Feuer: Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Davon ausgenommen ist die Ver-wendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.

MedienmitteilungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vom 17. Juli 2026

  • Es gilt ab sofort ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
     
  • Es ist zudem verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit der nötigen Vorsicht das Siedlungsgebiet. Es ist verboten Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
     
  • Die Bevölkerung ist zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Siedlungsgebiet aufgerufen. Allfällige kommunale Feuerverbote sind strikte einzuhalten.
     
  • Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen.
     
  • Es gilt ein Wasserentnahmeverbot in sämtlichen Gewässern ausser der Birs und dem Rhein.

MedienmitteilungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vom 13. Juli 2026

  • Für die Birsig und ihre Zuflüsse gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen

MedienmitteilungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vom 2. Juli 2026

  • Absolutes Feuerverbot: Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter zum Wald) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz- / Kohle- / Einweg- / Gasgrills etc.).
    Hinweis: Für Siedlungsgebiet, welches sich am Waldrand befindet, gilt das Verbot nicht. Die Bevölkerung wird um entsprechende Vorsicht gebeten.


MedienmitteilungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vom 29. Juni 2026

  • Ergolz: Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Ergolz gilt von Sissach (ARA Ergolz 1) bis zur Mündung in den Rhein.
  • Wasserentnahmeverbot: Für die Ergolz und ihre Zuflüsse gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen.
     
  • Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Wasserentnahmeverbot aus Gewässern: Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne aus öffentlichen Gewässern.
     
  • Bade- und Betretungsverbot: für Mensch und Tier sowie Fischereiverbot am Unterlauf der Birs

 

Vorsicht wegen Blaualgen (Cyanobakterien): Im Bereich der Ergolzmündung in Augst sowie allenfalls an anderen Stellen bei Gewässern im Kanton treten aufgrund der hohen Wassertemperaturen vereinzelt Blaualgenblüten auf. Blaualgen kommen natürlicherweise in allen Gewässern der Schweiz vor und gehören zu unserem Ökosystem. Deren Vorkommen ist in der Regel unproblematisch. Hohe Temperaturen, ruhiges Wasser und teilweise auch Nährstoffe können zu einer Massenvermehrung (Blaualgenblüte) führen. Eine Blaualgenblüte zeigt sich durch grünlich oder bläulich-grün verfärbtes Wasser (v.a. Oberfläche), Schlierenbildungen oder Algenteppiche. Dabei können einige Blaualgen-Arten Giftstoffe (Cyanotoxine) bilden, die für Mensch und Tier gefährlich sein können. Insbesondere bei Kindern und Hunden ist besondere Vorsicht geboten. Vermeiden Sie Ansammlungen von Algen und trübes und verfärbtes Wasser. Lassen Sie Ihren Hund kein trübes Wasser trinken (auch nicht aus Pfützen).

 

Zugehörige Objekte

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Verfügung vom 30. Juli 2026 Trockenheit (PDF, 75 kB) Download 0 Verfügung vom 30. Juli 2026 Trockenheit
Verfügung vom 24. Juli 2026 Trockenheit (PDF, 69 kB) Download 1 Verfügung vom 24. Juli 2026 Trockenheit
Verfügung vom 17. Juli 2026 Trockenheit (PDF, 97 kB) Download 2 Verfügung vom 17. Juli 2026 Trockenheit
Verfügung vom 13. Juli 2026 Trockenheit (PDF, 98 kB) Download 3 Verfügung vom 13. Juli 2026 Trockenheit
Verfügung vom 02. Juli 2026 Trockenheit (PDF, 107 kB) Download 4 Verfügung vom 02. Juli 2026 Trockenheit
Verfügung vom 29. Juni 2026 Trockenheit (PDF, 117 kB) Download 5 Verfügung vom 29. Juni 2026 Trockenheit
Verfügung vom 25. Juni 2026 Trockenheit (PDF, 84 kB) Download 6 Verfügung vom 25. Juni 2026 Trockenheit
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