FAQ
Andere
Er ist speziell beauftragt, ein Augenmerk auf das Verhalten der Hundehalter bei der Hundeversäuberung und der Einhaltung der Leinenpflicht zu werfen.
Gleichzeitig ist der Bannwart mit der periodischen Kontrolle der Rast- und Grillplätze und der Waldwege über die Einhaltung der ordungsgemässen Abfallentsorgung betraut.
Bei Interventionen weist der Amtsinhaber sich aus und ist befugt, je nach Situation, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Kontakt via Gemeindepolizei.
Betreibungen
Öffentlicher Verkehr
Der stets wachsende Autoverkehr und die daraus entstehende Verkehrsdichte zwingt den Autofahrer um vermehrte Aufmerksamkeit in Beug auf die Geschwindigkeit. Die heutigen Autos sind schnell, auch die Motorräder lassen sich zu hohen Geschwindigkeiten treiben. Das rasche Vorankommen bereitet vielen Personen Spass. Viel zu wenig wird dabei auf andere Verkehrsteilnehmende und Fussgänger Rücksicht genommen. Das schnelle Fahren ist immer wieder die Hauptursache von Verkehrsunfällen.
Polizei
Die Einfahrt erfolgt ohne Zeichengebung, da keine Richtungsänderung vorgenommen wird. Die Ausfahrt aus dem Kreisel erfolgt mit Zeichengebung, da dies eine Richtungsänderung (rechts abbiegen) darstellt.
Velo- und Mofafahrer:
Die Einfahrt erfolgt ohne Zeichengebung, da keine Richtungsänderung vorgenommen wird. Die Ausfahrt aus dem Kreisel erfolgt mit Zeichengebung, da dies eine Richtungsänderung darstellt.
Achtung:
Fahren Sie auf Kreisfahrbahnen ohne Fahrstreifen-Unterteilung in der Mitte, sofern Sie nicht bei der nächsten Ausfahrt rechts abbiegen wollen. Dadurch befindet sich ihr Velo/Mofa länger im Blickfeld des Autofahrers. Die Gefahr, übersehen zu werden, nimmt wesentlich ab und Konfliktsituationen mit überholenden, rechts abbiegenden oder einbiegenden Fahrzeugen werden vermieden.
Ohne zusätzliche Anzeige einer zeitlichen Beschränkung gelten in der blauen Zone folgende Parkzeiten: An Werktagen dürfen Fahrzeuge bei einer Ankunftszeit zwischen 8 und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 18 Uhr eine Stunde parkiert werden. Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr. Bei einer Ankunftszeit zwischen 18 und 8 Uhr bis 9 Uhr.
Gilt die Beschränkung auch an Sonn- und Feiertagen, wird dies auf einer Zusatztafel angegeben.