Baugesuche und Baubewilligungen in der Gemeinde Muttenz
Der Gemeinderat erteilt Baubewilligungen gemäss § 92 RBV (kleines Baugesuchsverfahren) für:
-
freistehende Kleinbauten (ohne Feuerungsanlage) welche nicht mehr als 12 m2 Grundfläche und eine Höhe von max. 2,50 m ab best. Terrain aufweisen
-
Fahrnisbauten mit vorübergehender Zweckbestimmung
-
Einfriedigungen an Verkehrsflächen der Gemeinde (Allmend) mit Zustimmung der Strasseneigentümerin
-
Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang
-
Unterhaltsarbeiten und Renovationen an geschützten Gebäuden nach Anhörung der Denkmalpflege
-
Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan
-
umfangreiche Bauplatzinstallationen mit Kantinen und Schlafbaracken
Für forstliche Waldstrassen und Maschinenwege sowie für nicht forstliche Kleinbauten und Kleinanlagen gelten die Vorschriften der kantonalen Waldgesetzgebung.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Baugesuch an die Gemeinde Muttenz Baubewilligung 2 (PDF, 703 kB) | Download | 0 | Baugesuch an die Gemeinde Muttenz Baubewilligung 2 |
| Merkblatt Baugesuchseingabe (PDF, 242 kB) | Download | 1 | Merkblatt Baugesuchseingabe |
| Muster Baugesuchseingabe (PDF, 1.37 MB) | Download | 2 | Muster Baugesuchseingabe |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Ressort Bewilligungen | 061 466 62 36 | bewilligungen@muttenz.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bau, Planung, Umwelt | 061 466 62 95 | bpu@muttenz.ch |