Baugesuche und Baubewilligungen in der Gemeinde Muttenz

Der Gemeinderat erteilt Baubewilligungen gemäss § 92 RBV (kleines Baugesuchsverfahren) für:

  • freistehende Kleinbauten (ohne Feuerungsanlage) welche nicht mehr als 12 m2 Grundfläche und eine Höhe von max. 2,50 m ab best. Terrain aufweisen

  • Fahrnisbauten mit vorübergehender Zweckbestimmung

  • Einfriedigungen an Verkehrsflächen der Gemeinde (Allmend) mit Zustimmung der Strasseneigentümerin

  • Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang

  • Unterhaltsarbeiten und Renovationen an geschützten Gebäuden nach Anhörung der Denkmalpflege

  • Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan

  • umfangreiche Bauplatzinstallationen mit Kantinen und Schlafbaracken

Für forstliche Waldstrassen und Maschinenwege sowie für nicht forstliche Kleinbauten und Kleinanlagen gelten die Vorschriften der kantonalen Waldgesetzgebung.

Zugehörige Objekte

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Baugesuch an die Gemeinde Muttenz Baubewilligung 2 (PDF, 703 kB) Download 0 Baugesuch an die Gemeinde Muttenz Baubewilligung 2
Merkblatt Baugesuchseingabe (PDF, 242 kB) Download 1 Merkblatt Baugesuchseingabe
Muster Baugesuchseingabe (PDF, 1.37 MB) Download 2 Muster Baugesuchseingabe