Allmendbenützung (Gesuch für Bauarbeiten, temporäre Installationen, Plakatstellen, Verkaufs- und Infostände)
Die Gemeinde Muttenz stellt die Allmend für Muldenstandplätze, Bauplatzinstallationen, Info- oder Marktstände und für Plakatierungen oder für andere Zwecke zur Benützung zur Verfügung.
Das Gesuch zur Allmendbenützung kann am Bildschirm ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben der Verwaltung eingereicht werden. Verordnung 16.101 über die Allmendbenuetzung mit Anhang "Stellflächen" und Standorte in Muttenz vom 20. März 2013 (Fassung 17. Oktober 2018) Gesuch mit Beilagen und Muster über Allmendbenutzung Strassenbau, Tiefbauarbeiten, Aufgrabungen Gesuch mit Beilagen und Muster über Allmendbenutzung temporäre Installationen, temporäre Verkaufs- und Infostände und temporäre Plakatstellen Vorschriften Grabarbeiten Allmend Aktionen
Zuständige Instanz: Tiefbau
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