Coronavirus - Wichtige Informationen an die Bevölkerung und betriebliche Massnahmen für die Verwaltung

17. März 2020
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 16. März 2020 mit der aktuellen Situation befasst. Er setzt ein für die Massnahmen in der Verwaltung zuständiges „Pandemie-Team“ ein und beschliesst mit einem Pandemieplan die betrieblichen Massnahmen für die Verwaltung der Einwohnergemeinde Muttenz.

Wichtige Informationen an die Bevölkerung

Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung
Die Dienstleistungen der Verwaltungen werden nur noch eingeschränkt angeboten. Der Zugang zum Gemeindehaus, zum Geschäftshaus, zum Werkhofgebäude ist nur nach Anmeldung möglich.

Kontakte zur Gemeindeverwaltung
Die Bevölkerung ist aufgefordert, sich vor einem Gang in ein Verwaltungsgebäude vorgängig per E-Mail oder telefonisch bei den zuständigen Stellen zu melden. Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit die direkten Nummern. Sie finden diese auf www.muttenz.ch, Rubrik Verwaltung, Kontakte.

Hauptnummer der Verwaltung: Tel. 061 466 62 62

Für Fragen zu folgenden Themen wählen Sie bitte direkt:

  • Steuerveranlagungen Tel. 061 466 62 05
  • Buchhaltung, Steuerrechnungen und Steuerzahlungen Tel. 061 466 62 20
  • Einwohnerdienste Tel. 061 466 62 04

Abfallsäcke, Aufbrauchen von noch vorhandenen Abfall-Gebührenmarken
Die roten Abfallsäcke können zusammen mit Lebensmitteln und Gegenständen für den täglichen Bedarf in den meisten Muttenzer Verkaufsstellen (Coop, Migros, Volg etc.) gekauft werden. Der Gemeinderat hat den Verkauf im Gemeindehaus ab sofort eingestellt.

Noch vorhandene Gebührenmarken können bis auf weiteres aufgebraucht und auf die schwarzen Kehrrichtsäcke aufgeklebt werden. Die Regelung für den Umtausch von Gebührenmarken in rote Abfallsäcke ist aufgehoben.

Werkhof, Deponiestellen
Im Werkhof an der Bizenenstrasse können bis auf weiteres keine Wertstoffe wie Altöl, Deponiematerial, Grubengut und unbrennbares Material mehr abgegeben werden.

Informationskanäle des Gemeinderates
Um der Bevölkerung aktuelle Informationen zur Verfügung stellen zu können, informiert der Gemeinderat zur Stunde primär über die Gemeindewebsite www.muttenz.ch. Weitere Informationen erfolgen über den wöchentlichen Muttenzer Anzeiger und die monatlich erscheinende Grossausgabe des Muttenzer Anzeigers, welche in alle Haushaltungen zugestellt wird. Die lokalen Medien erhalten unsere Medienmitteilungen ebenfalls.

Beschluss des Regierungsrates vom 15. März 2020 (Auszug):
Im Rahmen einer ausserordentlichen Sitzung am Sonntag, 15. März 2020, hat der Regierungsrat folgende Massnahmen beschlossen, welche ab dem 16. März 2020, 06.00 Uhr vorerst bis am 30. April 2020 um 24.00 Uhr gelten:

1. Alle öffentlichen, privaten und religiösen Anlässe sowie Veranstaltungen oder Versammlungen mit mehr als 50 Personen sind verboten.

2. Der Regierungsrat kann Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen ausnahmsweise zulassen, wenn überwiegende öffentliche Interessen dies gebieten, beispielsweise Veranstaltungen zur Ausübung politischer Rechte. Entsprechende Gesuche sind mit einem Schutzkonzept betreffend Einhaltung der Regeln des BAG beim Kantonalen Krisenstab einzureichen.

3. Alle Aktivitäten von Vereinen und ähnlichen Organisationen wie Sportanlässe, Trainings, Proben usw. sind untersagt.

4. Menschen über 65 und Angehörigen weiterer Risikogruppen wird empfohlen:

a. Keine Minderjährige zu betreuen,

b. nicht an öffentlichen oder privaten Veranstaltungen teilzunehmen, und

c. keine öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, ausser für medizinische oder berufliche Zwecke oder für den Kauf von Grundnahrungsmitteln.

5. Die im Kanton Basel-Landschaft verkehrenden Transportunternehmen des Öffentlichen Verkehrs (exkl. SBB und Taxi) treffen die notwendigen Massnahmen, damit die pro Transportmittel zur Verfügung stehenden Plätze jeweils höchstens zur Hälfte genutzt werden.

6. Verkaufsstätten, welche nicht der Aufrechterhaltung der Grundversorgung (wie Lebensmittel, Tiernahrung, Heilmittel, medizinische Hilfsmittel, Treibstoff) dienen, werden geschlossen. Bereiche, die nicht der Grundversorgung dienen, sind von den zugelassenen Verkaufsflächen abzugrenzen und zu schliessen.

7. In Verkaufsstätten und bei Dienstleistungsbetrieben mit Publikumsverkehr sind die Verantwortlichen aufgefordert, für die Einhaltung der Hygiene-Regeln des BAG und der sozialen Distanz zu sorgen (1 Person/4m2 Netto-Verkaufsfläche).

8. Restaurant- und Hotelbetriebe sowie sämtliche Unterhaltungsstätten wie Konzertsäle, Kinos, Theater, Museen, Jugend-, Sport-, Wellness-, Fitnesszentren, Schwimmbäder, Discos, Musikbars, Nacht-, Erotikclubs usw. werden verpflichtet, den Betrieb einzustellen.

9. Der Standort Bruderholz des KSBL wird als Referenzspital COVID-19 bezeichnet.

10. Alle Spitäler müssen von allen nicht sofort notwendigen medizinischen Eingriffen (elektive Eingriffe) absehen. Es gilt ein Aufnahmestopp für alle planbaren Eingriffe.

11. Der Besuch in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und ähnlichen Institutionen, die Personen aus Risikogruppen betreuen, ist untersagt. Über Ausnahmen (z. B. Besuche für Patientinnen und Patienten in ausserordentlichen Situationen: Eltern von Kindern, Partner von Gebärenden sowie nahe Angehörige von sterbenden Menschen oder unterstützungsbedürftigen Patientinnen und Patienten) entscheidet die Institution.

12. Die zuständigen kantonalen Behörden werden ermächtigt, bei Bedarf die notwendigen Mittel (Sachmittel, Personal, Dienstleistungen, Unterkünfte etc.) bei Privaten zu requirieren, um die Notlage zu bewältigen.

13. Wo immer möglich, wird in der kantonalen Verwaltung im Home Office gearbeitet.

14. Die übrigen Arbeitgebenden sind dringend angehalten, Home Office so weit wie möglich durchzusetzen.

15. Der persönliche Publikumsverkehr in der kantonalen Verwaltung wird auf ein Minimum reduziert.

16. Die Orientierungstage des Amts für Militär und Bevölkerungsschutz im Rahmen des Vollzugs von Bundesrecht werden ausgesetzt.

Weitere Informationen erhalten Sie 

  • auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit BAG https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov.html
  • auf der Website des Kantons Basel-Landschaft https://www.baselland.ch/
  • über die Infoline des Bundes: 058 463 00 00, täglich 24 Stunden

Gemeindeführungsstab
Zusammen mit den Ereignisdiensten - der Feuerwehr, der Polizei, der Sanität - steht der Gemeindeführungsstab (GFS) dafür ein, dass bei ausserordentlichen Lagen der Schaden für die Muttenzer Bevölkerung, die lokalen Kultureinrichtungen, die Infrastruktur und die Natur möglichst begrenzt werden kann.

Bei grösseren Ereignissen, wie nun bei der aktuellen Coronavirus-Pandemie, ist der GFS als das vom Gemeinderat eingesetzte Planungs- und Koordinationsorgan der kommunale Ansprechpartner für kantonale und eidgenössische Krisenorgane. Bei einem Ereignis bildet er den rückwärtigen Kommandoposten. Der Gemeinderat steht aktuell in engem Kontakt mit dem Gemeindeführungsstab.

Der Gemeinderat bittet alle Betroffenen um Verständnis und Rücksichtnahme und dankt allen für den respektvollen und verantwortungsbewussten Umgang miteinander und die gelebte Solidarität heute und in den kommenden schwierigen Wochen und Monaten.

Muttenz, 17. März 2020

DER GEMEINDERAT

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