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Planauflage und Anhörung: Quartierplanvorschriften Chriegacher 1

Information und Mitwirkung der Bevölkerung gemäss § 7 Raumplanungs- und Baugesetz und Anhörung gemäss § 2a Verwaltungs- und Organisationsreglement

Der Gemeinderat unterbreitet die obigen Quartierplanvorschriften Chriegacher 1 zur Mitwirkung und Anhörung. Die Quartierplanvorschriften liegen während 3 Wochen, vom 21. Februar 2020 bis und mit 13. März 2020, während der Öffnungszeiten in der Bauverwaltung zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls ab 21. Februar 2020 stehen die Quartierplanvorschriften in digitaler Form auf der Homepage der Gemeinde Muttenz www.muttenz.ch zur Verfügung. Alle Mitwirkungseingaben sind während der Mitwirkungs- und Anhörungsdauer in schriftlicher Form bis spätestens 13. März 2020 (Datum Poststempel) an den Gemeinderat, Kirchplatz 3, 4132 Muttenz, zu richten.

Wir weisen darauf hin, dass der genaue Wortlaut Ihrer Stellungnahme auf www.muttenz.ch ohne Änderungen publiziert wird.

Der Gemeinderat


Dokumente QP Chriegacher 1 Plan Mitwirkung Vorprüfung
QP Chriegacher 1 Planungsbericht Mitwirkung Vorprüfung
QP Chriegacher 1 Reglement Mitwirkung Vorprüfung
QP Chriegacher 1 Einladung zur Anhörung
FDP - Stellungnahme Anhörung QP-Vorschriften Chriegacher 1
Grüne - Stellungnahme Anhörung QP-Vorschriften Chriegacher 1
SVP - Stellungnahme Anhörung QP-Vorschriften Chriegacher 1
SP - Stellungnahme Anhörung QP-Vorschriften Chriegacher 1
unabhängige Muttenz - Stellungnahme Anhörung QP-Vorschriften Chriegacher 1
Eisenbahner Baugenossenschaft beider Basel - Stellungnahme Anhörung QP-Vorschriften Chriegacher 1
FHNW Prof. Dr. Jürg Bichsel - Stellungnahme Anhörung QP-Vorschriften Chriegacher 1


Datum der Neuigkeit 17. Feb. 2020