Planauflage und Anhörung: Quartierplanvorschriften Chriegacher 1Information und Mitwirkung der Bevölkerung gemäss § 7 Raumplanungs- und Baugesetz und Anhörung gemäss § 2a Verwaltungs- und Organisationsreglement Der Gemeinderat unterbreitet die obigen Quartierplanvorschriften Chriegacher 1 zur Mitwirkung und Anhörung. Die Quartierplanvorschriften liegen während 3 Wochen, vom 21. Februar 2020 bis und mit 13. März 2020, während der Öffnungszeiten in der Bauverwaltung zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls ab 21. Februar 2020 stehen die Quartierplanvorschriften in digitaler Form auf der Homepage der Gemeinde Muttenz www.muttenz.ch zur Verfügung. Alle Mitwirkungseingaben sind während der Mitwirkungs- und Anhörungsdauer in schriftlicher Form bis spätestens 13. März 2020 (Datum Poststempel) an den Gemeinderat, Kirchplatz 3, 4132 Muttenz, zu richten. Wir weisen darauf hin, dass der genaue Wortlaut Ihrer Stellungnahme auf www.muttenz.ch ohne Änderungen publiziert wird. Der Gemeinderat Datum der Neuigkeit 17. Feb. 2020
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