Amphibienwanderung – temporäre Verkehrspolizeiliche Anordnungen

14. Februar 2023

Sobald im Frühling in feuchten Nächten die Temperaturen wenige Grade über der Nullgradgrenze liegen, beginnen verschiedene Amphibien (Frösche, Kröten und Molche) ihre Laichgewässer aufzusuchen. Die Amphibien begeben sich dabei auf eine gefährliche und manchmal tödliche Reise, denn viele Tiere müssen bei dieser Wanderung Strassen überqueren.

Gestützt auf die geltende Gesetzgebung (Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz sowie das kantonale Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz sind auch die Gemeinden verpflichtet, ihren Beitrag zum Überleben dieser geschützten Tierarten zu leisten. In der Gemeinde Muttenz betrifft dies unter anderem das Gebiet «Fröscheneck» und das Gebiet um den «Feuerwehrweiher / Riedmattbächli».

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 10. November 2021 wurde beschlossen im Gebiet «Feuerwehrweiher / Riedmattbächli» während der Amphibienwanderung den Strassenabschnitt zwischen den Verzweigungen Mühlackerstrasse / Weiherstrasse und Zinggibrunnstrasse / Abzweigung Eglisgraben temporär zu sperren analog der temporären Sperrung vom Fröscheneckweg anlässlich der Amphibienwanderung. Da es sich bei der Amphibienwanderung um ein alljährlich wiederkehrendes Ereignis handelt, haben diese temporären verkehrspolizeilichen Anordnungen auch für die folgenden Jahre Gültigkeit. 
 

Temporäre Verkehrspolizeiliche Anordnungen
Erlass:  Muttenz, Weiherstrasse / Langjurtenstrasse / Zinggibrunnstrasse, (Strassenabschnitt zwischen den Verzweigungen Weiherstrasse / Mühlackerstrasse und Zinggibrunnstrasse / Abzweigung Eglisgraben). Temporäre Sperrung für den Individualverkehr bei entsprechender Witterung zwischen 19.00 und 06.30 Uhr. Die Verbindung zwischen Muttenz und dem Gebiet Eglisgraben / Schönmatt / Stollenhäuser ist in dieser Zeit über Pratteln oder Arlesheim sichergestellt.


 

Temporäre Verkehrspolizeiliche Anordnungen
Erlass: Muttenz, Fröscheneckweg, zwischen Verzweigung Fröscheneckrainweg und Grendelweg. temporäre Sperrung des Radweges bei entsprechender Witterung, zwischen dem Eindunkeln und der Morgendämmerung. Eine entsprechende Umleitung via Stettbrunnenweg, Schafackerweg, Grendelweg wird signalisiert.

 

Erdkröten auf gefährlicher Wanderschaft zur ihren Laichplätzen (Foto: Wolfgang Ewert, NABU Brandenburg).
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