Hallenbad für die Öffentlichkeit ab 25. Januar 2022 wieder offen

21. Januar 2022

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 19. Januar 2022 die Aufhebung der vorübergehenden Schliessung des Hallenbads Muttenz per 24. Januar 2022 beschlossen. Ab 25. Januar 2022 ist das Hallenbad für die Bevölkerung unter Einhaltung der 2G+ Regelung wieder offen. Die Schulen nutzen das Hallenbad bereits am 24. Januar 2022 wieder.

Aufgrund der vom Bundesrat beschlossenen 2G+ Regel für Hallenbäder, hat der Gemeinderat im Dezember 2021 entschieden, das Hallenbad Muttenz ab Montag, 20. Dezember 2021 bis Montag, 24. Januar 2022 zu schliessen. Mit den verschärften Regeln, insbesondere der zusätzlichen Testpflicht, erwartete der Gemeinderat einen starken Rückgang der Besucherzahlen. Gleichzeitig verzeichnete das Hallenbad zahlreiche, krankheitsbedingte Personalausfälle. Demzufolge wäre der hohe Betriebsaufwand nicht mehr verhältnismässig gewesen.

Der Bundesrat entschied am 19. Januar 2022, die aktuellen Schutzmassnahmen im Freizeit- und Sportbereich bis Ende März 2022 zu verlängern. Da immer mehr Badegäste die 2G+ Regel erfüllen und der Personalbestand fast wieder komplett ist, sieht der Gemeinderat von einer weiteren Schliessung des Hallenbads ab.

Schutzmassnahmen
Besucherinnen und Besucher müssen für den Besuch im Hallenbad zusätzlich zum 2G-Zertifikat ein Testzertifikat aus einem negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorweisen. Davon ausgenommen sind Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sowie Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.
Für Leistungssportlerinnen und -sportler, die im Besitz einer Swiss Olympic Card sind, oder Angehörige eines nationalen Kaders in einem nationalen Sportverband, gelten die 3G-Regel.

Maskenpflicht gilt für Personen ab 12 Jahren bis zur Garderobe. Schwimmerinnen und Schwimmer in Badebekleidung dürfen ihre Maske in den Garderoben deponieren. Trainerinnen und Trainer sowie Kursleitungen und Lehrpersonen müssen in der Schwimmhalle immer Maske tragen.

Für alle Kurs- und Trainingsleitungen, die über 16 Jahre alt sind, gilt ebenfalls die 2G+ Regelung, sofern sie sich im Wasser aufhalten. Für Kursleitende, welche sich während der ganzen Zeit ausserhalb des Wassers aufhalten, gilt die 2G-Regelung, sie müssen aber während der ganzen Zeit eine Maske tragen. Begleitpersonen (für die Hilfe beim Umziehen) sind bis in die Garderoben der Badeanlagen nur zugelassen, wenn sie die 2G-Regel (geimpft oder genesen) erfüllen und zusätzlich eine Maske tragen.

Muttenz, 21. Januar 2022 DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)

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