17. August 2009
Ziele für zukunftsgerichtete Trinkwasseraufbereitung --- Auswertung der Kontrollgänge im Siedlungsgebiet --- Polyfeld Muttenz --- Mitwirkungsbericht Revision Zonenreglement Landschaft --- Zulassung von Fahrzeugen für Fasnachtsumzüge --- Buchsbaumzünsler im Vormarsch --- Elektro-Zweirad- Ausstellung
Aus dem Gemeinderat

  • Ziele für zukunftsgerichtete Trinkwasseraufbereitung
  • Auswertung der Kontrollgänge im Siedlungsgebiet
  • Polyfeld Muttenz – Eine Entwicklung die bewegt...
  • Mitwirkungsbericht Revision Zonenreglement Landschaft
  • Verkehrspolizeiliche Anordnung
Aus der Verwaltung
  • Zulassung von Fahrzeugen für Fasnachtsumzüge
  • Buchsbaumzünsler im Vormarsch
  • Veranstaltungsbewilligungen im Wald
  • Gräberaufhebung per 31. Dezember 2009
  • Elektro-Zweirad- Ausstellung an der baselbieter bike challenge vom 28./29. August 2009
Der Gemeinderat befasste sich an seiner Sitzung vom 12. August 2009 u.a. mit der Trinkwasseraufbereitung sowie mit einer ersten Auswertung der Securitaseinsätze.

Ziele für zukunftsgerichtete Trinkwasseraufbereitung
Die Aufbereitungsziele der Wasserversorgung Muttenz ergeben sich einerseits aufgrund der Vielzahl und der Vielfalt der organischen Stoffe, welche heute kontinuierlich oder sporadisch im Rohwasser auftreten und andererseits aus der Risikobetrachtung betreffend das Schadstoffpotential in der Nähe der Muttenzer Hard (Industrie, Auhafen, Rangierbahnhof, Rhein, Deponien, Rheinfelderstrasse). Die Aufbereitungsziele der Wasserversorgung Muttenz lassen sich unter den Stichworten „entfernen“, „schützen“ und „desinfizieren“ zusammenfassen.

1. Entfernen
Die organischen Spurenstoffe, welche aktuell im Rohwasser vorhanden sind, sollen weitestgehend entfernt, abgebaut und unschädlich gemacht werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einige heute bekannte Spurenstoffe im Rohwasser schlecht oder nicht adsorbierbar sind. Wie gut oder schlecht adsorbierbar die regelmässig auftretenden unbekannten Verbindungen sind, lässt sich nur aufgrund von Versuchen beurteilen. Über das Adsorptionsverhalten neu auftretender unbekannter Substanzen kann keine Aussage gemacht werden.

2. Schützen
Die Rheinwasserinfiltration zur Grundwasseranreicherung ist ein nicht vollständig beherrschbarer Schritt im gesamten Produktionsprozess. Heute wird die Infiltration alleine aufgrund von Trübungsmessung gesteuert. Es findet kein kontinuierliches Monitoring dieses kritischen Kontrollpunktes statt. Die Palette der organischen Substanzen, welche das Rheinwasser verunreinigen können, ist sehr gross. Einige dieser organischen Substanzen werden nicht durch die bestehenden Sandfilter und die Bodenpassage zurückgehalten oder abgebaut.

Die Deponien rund um die Muttenzer Hard bergen hunderte von bekannten und unbekannten organischen Verbindungen. Es besteht bei den aktuellen und geplanten Sanierungen der Deponien Hirschacker und Feldreben die Gefahr, dass Stoffe in erheblichen Konzentrationen freigesetzt werden und das Grundwasser verunreinigen.

Seit 1986 ist die Fördermenge des Pumpwerks Obere Hard bedingt durch den Brandfall Sandoz beschränkt. Die Wasserversorgung Muttenz soll künftig die Konzessionsmenge des PW Obere Hard voll ausschöpfen können. Aufgrund der ersten Kenntnisse über die Konzentration der Grundwasserverunreinigung im Industrieareal Schweizerhalle kann davon ausgegangen werden, dass die dort auftretenden Konzentrationen mit einer mehrstufigen Aufbereitung weitgehend entfernt werden können.

Die Trinkwasseraufbereitung soll so geplant werden, dass die Trinkwasserproduktion in der Muttenzer Hard auch unter sich ändernden Rahmenbedingungen, wie z.B. Veränderung des Abflussregimes im Rhein, meteorologische Einflüsse, Änderungen der heutigen Grundwasserbewirtschaftung, vor dem bestehenden Schadstoffpotential wirksam geschützt wird und das Trinkwasser mit einer gleichmässig guten Qualität produziert werden kann.

3. Desinfizieren
Bei der heute praktizierten Desinfektion des Rohwassers mit Chlor entstehen unerwünschte Nebenprodukte. Die künftige Trinkwasseraufbereitung ermöglicht es auf die Desinfektion mit Chlor zu verzichten.

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Auswertung der Kontrollgänge im Siedlungsgebiet
Seit Ende Juli patrouilliert die Securitas tagtäglich in den Abend- und Nachtstunden im Siedlungsgebiet. Die unappetitliche Verunreinigung des Geländes und der Spielplätze war der Auslöser für diese vom Gemeinderat angeordnete Massnahme. Einerseits widerspiegeln die vorliegenden Rapporte der Securitas die Wirkung dieser Einsätze, andererseits durften Gemeinderat und Verwaltung aus der Bevölkerung positive Rückmeldungen bezüglich der durchgeführten Patrouillen entgegen nehmen.

Die Massnahme zeigt Wirkung, aber ...
Auf den mehrstündigen Rundgängen im Dorfkern, auf Spielplätzen, im Holderstüdelipark und in Wohnquartieren entlang der Tramlinie 14 bis ins Käppeli/Freidorf konnten Verunreinigungen unterbunden und die Nachtruhe durchgesetzt werden. Ebenfalls war es möglich, die Mitarbeiter des Werkhofs im Anschluss an die nächtlichen Einsätze gezielt über die Notwendigkeit örtlicher Reinigungsmassnahmen zu orientieren. Besonders wirkungsvoll sind die Einsätze in Kombination mit den Streetworkern und mit der Kantonspolizei. Hierbei liessen sich die Ergebnisse der Einsätze durch sinnvolle Synergien erheblich steigern. Ergänzend zu diesen Massnahmen setzt der Gemeinderat ein separates Konzept zur möglichst effizienten Beseitigung des Litterings ein, er wird demnächst darüber orientieren. Gleichwohl war es nicht möglich, gezielte Vandalenschäden zu verhindern.

Erhebliche Vandalenschäden
Während den Securitaseinsätzen verübten Vandalen gezielte Zerstörungen. Es sind zahlreiche Schmierereien an verschiedenen Gebäuden der Gemeinde und ebenfalls an privaten Liegenschaften zu beklagen. Auf dem Pausenplatz Breite wurden bei dem von der Gemeinde errichteten Pausenunterstand die dort angepflanzten Bäume angezündet und durch starke Gewalteinwirkung erheblich beschädigt. Bei sämtlichen Vandalenakten, die sich gegen Einrichtungen der Gemeinde richteten, wurde bei der Polizei Basel-Landschaft Strafanzeige erstattet. Der der Gemeinde entstandene Gesamtschaden durch Zerstörungen und Schmierereien beläuft sich bis zum 12. August 2009 auf über CHF 33'000.--. Der Gemeinderat wird auch diese Aggressionen nicht einfach hinnehmen - die bereits erwähnten Synergien zeigen Wirkung. Die Einsätze der Securitas werden den Anforderungen entsprechend angepasst und weitergeführt.

Fotos der Vandalenschäden

Muttenz, 17. August 2009
DER GEMEINDERAT

(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Urs Girod / Tel. 061 466 62 01)

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Polyfeld Muttenz – Eine Entwicklung die bewegt...
Im letzten Juni haben mehrere hundert Personen die Informationsveranstaltung zur Arealentwicklung Polyfeld besucht und damit zum Ausdruck gebracht, dass die planerische Entwicklung des Gewerbegebiets im Norden von Muttenz auf ein breites Interesse stösst. Die Tatsache, dass seither jeweils am Mittwoch Nachmittag viele Besucherinnen und Besucher die Ausstellungsräumlichkeiten an der Hofackerstrasse 14 besucht haben, veranlasst die Gemeinde Muttenz und den Kanton, die Ausstellung bis zum 28. Oktober zu verlängern.

Aktuell beschäftigen sich ein Planungsteam, die Projektleitung und der politische Steuerungsausschuss, dem die beiden Regierungsräte Krähenbühl und Wüthrich, der Präsident des Fachhochschulrates Peter Schmid sowie Gemeindepräsident Peter Vogt und Gemeinderat Thomi Jourdan angehören, mit der Masterplanung, welche die planerischen Grundlagen quasi als Spielregeln für die kommende Realisierung des Polyfelds festlegen. Hierzu gehören Vorgaben bezüglich dem Nutzungsmix (wissen, wohnen, arbeiten, begegnen), der baulichen Dichte, der Gestaltung von Freiräumen oder der Mobilität.

Für den Neubau der FHNW wird in den kommenden Monaten ein Architekturwettbewerb ausgeschrieben. Zur Zeit wird vom kantonalen Amt für Raumplanung und von der Gemeinde Muttenz ein Masterplan zur Steuerung und Koordination des Projekts ausgearbeitet. Er dient als Grundlage für die nachfolgende Nutzungsplanung. Für diese weiteren Planungsaufgaben soll eine übergeordnete gemeinsame Projektträgerschaft aus Kanton und Gemeinde Muttenz gebildet werden. Voraussichtlich Anfang 2010 liegen der Masterplan und ein Vorschlag für die gemeinsame Projektträgerschaft vor.

Öffnungszeiten Ausstellung
Hofackerstrasse 14 in Muttenz, Öffnungszeiten: von 14.00 - 18.30 Uhr, jeweils mittwochs bis und mit 28. Oktober 2009. www.polyfeld.ch

An der Informationsveranstaltung vom 12. August hatten Vertreterinnen und Vertreter verschiedener lokaler Behörden, Kommissionen und Gremien die Gelegenheit, sich aus erster Hand vom Planerteam „yellow z“ über den Stand der Masterplanung informieren zu lassen. Die darauf folgende Diskussion bestätigte einmal mehr, dass das Polyfeld als grosse Chance für Muttenz wahrgenommen wird und damit eine wichtige Grundlage für eine lokal verankerte Entwicklung besteht. Dies ist umso entscheidender, weil für den Erfolg der Arealentwicklung Polyfeld neben einer durchdachten, vielschichtigen und komplexen Planung genauso entscheidend ist, inwieweit es gelingt, in Muttenz die Bevölkerung von Beginn weg in diesen nun begonnen Entwicklungsprozess einzubinden und damit die Grundlage zu schaffen, dass das Polyfeld nicht nur in Muttenz, sondern von und für Muttenz entwickelt wird. Aus diesem Grund ist es dem Gemeinderat wichtig, ab Herbst 2009 im Rahmen von Veranstaltungen und Workshops die verschiedenen Interessens- und Nutzergruppen in die Diskussion einzubeziehen. Weitere Informationen hierzu folgen Ende August.

Gemeinderat Thomi Jourdan

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Mitwirkungsbericht Revision Zonenreglement Landschaft
Der Bericht zur öffentlichen Mitwirkung Revision Zonenreglement Landschaft liegt vom
24. August 2009 bis zum 4. September 2009 (Montag bis Freitag, 9.00 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch bis 18.30 Uhr) in der Bauverwaltung zur Einsichtnahme auf.

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Verkehrspolizeiliche Anordnung
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 01.07.2009 folgende verkehrspolizeilichen Massnahmen in Muttenz angeordnet:

Muttenz, Prattelerstrasse/Frohburgstrasse/Heissgländstrasse; Einmündungen Frohburgstrasse/ Heissgländstrasse (Gemeindestrassen)

Massnahme: Kein Vortritt / Kreisverkehrsplatz, GR-Beschluss vom 01.07.2009 (Nr. 363)

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innert 10 Tagen seit Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsrat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren sowie die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Allgemeinverfügung ist in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist im Falle des Unterliegens kostenpflichtig; es werden Entscheidgebühren von 300 bis 600 Franken erhoben. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Beschwerden sowie in bestimmten weiteren Fällen (§ 20 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz Basel-Landschaft, SGS 175) können Entscheidgebühren bis 5'000 Franken erhoben werden

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Zulassung von Fahrzeugen für Fasnachtsumzüge
Die Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft hat im September 2007 die Garagebetriebe, Versicherungen und Halter von schweren Motorwagen informiert, dass ab 2008 keine Fahrzeuge mehr eingelöst werden, die älter als 10 Jahre sind und deren letzte periodische Prüfung länger als 2 Jahre zurückliegt.
Die Fasnachtsfahrzeuge bewegen sich auf öffentlichen Strassen und in einer sehr engen räumlichen Nähe zu den Personen an den Strassenrändern. Daraus ergibt sich eine erhöhte Anforderung an die technische Sicherheit der Fahrzeuge. Die Ausnahmeregelung für Fasnachtsfahrzeuge, die zu letzen Mal im Februar 2009 praktiziert wurde, ist deshalb künftig nicht mehr möglich. Eine Betriebssicherheitsbestätigung genügt gemäss MFK den Anforderungen nicht und ersetzt auch keine amtliche Fahrzeugprüfung. Wie der Leiter der Motorfahrzeugkontrolle am 21. Juli 2009 den Gemeinden mitteilt, können Prüfungstermine für Fahrzeuge, die ab 2010 für Fasnachtsumzüge eingesetzt werden sollen, frühzeitig mit der MFK abgesprochen werden: Motorfahrzeugkontrolle BL, Tel. 061 906 77 77.

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Buchsbaumzünsler im Vormarsch
In den vergangenen Tagen war in der lokalen Presse zu lesen, dass der Buchsbaumzünsler (Bild) in der Region sein Unwesen treibt. Der Buchsbaumzünsler ist ein Kleinschmetterling der seine Eier gezielt auf Buchsbäume legt. Die Raupen werden dann bis fünf Zentimeter lang, sind gelbgrün bis dunkelgrün und an ihren schwarzen und weissen Streifen sowie schwarzen Punkten, weissen Borsten und der schwarzen Kopfkapsel zu erkennen. Das gefrässige Tier beginnt im Frühjahr, die Blätter der Hecken abzufressen. Die befallenen Pflanzen sind von einem Gespinst umgeben, in dem helle Kotkrümel sichtbar sind.

Was können Sie tun?
Zu Beginn des Befalls kann der Eindringling im eigenen Garten von Hand vom Baum abgelesen werden. Danach müssen die Raupen zerstört werden. Wir raten den Heimgärtnern, die Pflanzen vor dem Kauf sorgfältig auf Schädlingsbefall zu prüfen, falls der Befall schon vorliegt, die Raupen in einem Plastiksack einzusammeln und unschädlich zu machen. Nur bei fortgeschrittenem Befall ist der Griff zur Giftspritze nötig. Bitte beachten Sie dann unsere Umwelt und lassen Sie sich vor der Insektizid-Anwendung beim Fachhandel oder von einem Gärtner beraten.

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Veranstaltungsbewilligungen im Wald
Das Amt für Wald beider Basel hat nach Vernehmlassung bei den betroffenen Gemeinden und kantonalen Fachstellen die Bewilligung für die Durchführung folgender Anlässe

MTB-Rennen (Racer Bikes Cup / ehemals Swisspower Cup)
mehr als 300 Personen
Samstag, 22. August 2009 und Sonntag, 23. August 2009

baselbieter bike challenge 2009
ca. 750 Personen
vom Samstag, 29. August 2009

43. Birslauf
mehr als 300 Personen
Samstag, 5. September 2009

gemäss Dekret des Landrates über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald, vom 11. Juni 1998 (SGS 570.1), in den Gemeinden Muttenz und Münchenstein mit Auflagen erteilt.

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Gräberaufhebung per 31. Dezember 2009
Der Gemeinderat stimmte der Aufhebung von 76 Gräbern auf dem Friedhof Muttenz per Ende Jahr zu, da die gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren zu diesem Zeitpunkt abgelaufen sein wird. Es handelt sich dabei um

40 Sarg-Reihengräber aus dem Jahr 1989
15 Urnen-Reihengräber aus dem Jahr 1989
6 Urnen-Wandnischen aus dem Jahr 1989
11 Urnengräber mit Wandplatte aus dem Jahr 1989
4 Kindergräber aus dem Jahr 1984

Bei den aufzuhebenden Gräbern werden Hinweisschilder angebracht. Die Kontaktpersonen werden nach Möglichkeit persönlich angeschrieben. Sie können den Grabschmuck (Grabstein, Pflanzen usw.) bis zum 31.12.2009 abholen oder allenfalls einem Bildhauer den Auftrag zum Abholen des Grabsteins erteilen. Nach dieser Frist erlöschen die Eigentumsrechte der Angehörigen. Das Friedhofpersonal räumt die Gräber kostenlos ab und entsorgt die Grabsteine.

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Elektro-Zweirad- Ausstellung an der baselbieter bike challenge vom 28./29. August 2009
E- Bikes und E- Scooters sind - besonders in städtischen Verhältnissen – ideale Fortbewegungsmitteln. Beim E-Bike unterstützt ein eingebauter Elektromotor die eigene Muskelkraft. E- Scooters werden alleine durch einen Elektromotor betrieben. Zusammengefasst werden E- Bikes und E- Scooters unter dem Begriff Elektro- Zweiräder. Im Gegensatz zu herkömmlichen Mopeds und Rollers sind Elektro- Zweiräder geräuscharm und verursachen keine schädlichen Abgase. E- Bikes verbrauchen pro 100 Kilometer 1-2 kWh Strom, E- Scooters rund 5 kWh. Dies entspricht einem Energieäquivalent von 1–2 dl bzw. 5 dl Benzin. Der nötige Strom stammt aus einer normalen Steckdose. Wird die Energiemenge bei einem Elektrizitätswerk in Form von Ökostrom bezogen, sind Elektro- Zweiräder äusserst umweltfreundlich.

Am Samstag, den 29. August 2009 haben Sie von 9.00 bis 17.00 Uhr die Möglichkeit, das vielfältige Angebot an E- Bikes und E-Scooters zu vergleichen und auszuprobieren. Als NewRide-Gemeinde 2009 veranstaltet die Gemeinde Muttenz auf dem Festplatz der baselbieter bike challenge eine Elektro-Zweirad- Ausstellung mit Probefahrmöglichkeiten.

Interessiert? Kommen Sie doch bei uns vorbei!

Abteilung Umwelt
Elektro-Zweirad
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