Zonenplan Landschaft, Abgrenzung von Wald und Bauzonen

23. Februar 2011
Planauflage 24.2.-25.3.2011, Einsichtnahme zu den Öffnungszeiten möglich.
Das Amt für Wald beider Basel hat im Auftrag des Gemeinderates Muttenz und im Rahmen der Ausscheidung des Zonenplans Landschaft, die Abgrenzung von Wald und Bauzone im Gebiet "Hofacker", „Hofacher/Schüracher/Robrinese/Hardacher“, „Waldhus“, „Golete“, „Hinter Warteberg“, „Leimgruebe“, “Unterwart“ und „Schänzli“ - im Sinne von § 4 des kantonalen Waldgesetzes - vorgenommen.

Der Entwurf liegt während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Muttenz öffentlich auf und kann
vom 24. Februar  -  25. März 2011 während der ordentlichen Schalterstunden,
Montag - Freitag 9 - 11,  14 - 16 Uhr, Mittwochnachmittag bis 18.30 Uhr
in der Abteilung Bauverwaltung im 1. Stock,
eingesehen werden.

Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist dem Amt für Wald beider Basel, Rufsteinweg 4, 4410 Liestal einzureichen.

Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion

Aus Die Gemeinde informiert, 21. Februar 2011