Zonenplan Landschaft, Abgrenzung von Wald und Bauzonen
Der Entwurf liegt während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Muttenz öffentlich auf und kann
vom 24. Februar - 25. März 2011 während der ordentlichen Schalterstunden,
Montag - Freitag 9 - 11, 14 - 16 Uhr, Mittwochnachmittag bis 18.30 Uhr
in der Abteilung Bauverwaltung im 1. Stock, eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist dem Amt für Wald beider Basel, Rufsteinweg 4, 4410 Liestal einzureichen.
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
Aus Die Gemeinde informiert, 21. Februar 2011