21. Februar 2011
Stellungnahme GK Geschäfte Gemeindeversammlung 22. März --- Muttenzer Deponien: Kanton zahlt freiwillig --- Verkehrsberuhigungsmassnahmen Etappen 2, 3 --- Zonenplan Landschaft --- Nähkurse in Muttenz --- Pflege/Betreuung von Angehörigen zu Hause, Leistungen --- AMS: Tag der Musikinstrumente 9.4, Besuchswoche 11.-15.4.2011
Aus der Gemeindekommission
  • Stellungnahme zu den Gemeindeversammlungsgeschäften
Aus dem Gemeinderat
  • Muttenzer Deponien: Kanton zahlt freiwillig
  • Verkehrsberuhigungsmassnahmen Etappe 3
  • Öffentliche Auflage
Aus der Verwaltung
  • Verwaltungs-Öffnungszeiten an der Fasnacht
  • Öffnungszeiten Hallenbad Sportferien und Fasnacht 2011
  • Verkehrsberuhigungsmassnahmen in Muttenz, 2. Etappe, Realisierung der Zonen Hinterzweien und Hallenbad
  • Nähkurse in Muttenz
  • Leistungen für die Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause
Aus den Schulen
  • Allgemeine Musikschule Muttenz Tag der Musikinstrumente und anschliessende Besuchswoche

Aus der Gemeindekommission

Stellungnahme der Gemeindekommission zu den Geschäften der Gemeindeversammlung vom 22. März 2011
Die Gemeindekommission hat am 3. und 8. Februar die Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 22. März 2011 vorberaten. Zur Auskunftserteilung waren die Mitglieder des Gemeinderates sowie der Gemeindeverwalter und der Bauverwalter anwesend. Die Gemeindekommission nimmt zu den Geschäften wie folgt Stellung:

Traktandum 2, Überwachung Deponie Margelacker, Kooperationsvereinbarung und bilaterale Vereinbarung mit Novartis International AG, Genehmigung

Traktandum 3, Überwachung Deponie Rothausstrasse, Kooperationsvereinbarung, Genehmigung

Traktandum 4, Deponie Feldreben, Kooperationsvereinbarung, Genehmigung

Hergang, Inhalt und Resultat der Gespräche und Verhandlungen an den Runden Tischen, wie sie schriftlich in den gemeinderätlichen Erläuterungen vorliegen, wurden der Gemeindekommission gesamthaft vorgestellt. Die Gemeindekommission prüfte die zu genehmigenden Vereinbarungen und der Gemeinderat hat die Fragen der Gemeindekommissionsmitglieder, insbesondere auch diejenigen zu den Kosten der Überwachungsmassnahmen beantwortet. Dabei kamen auch die aufgrund der Beeinträchtigung der Qualität des Grund- und Trinkwassers vom Gemeinderat angestrebten abschliessenden Lösungen zur Sprache.
://: Die Gemeindekommission hat einstimmig beschlossen, der Gemeindeversammlung zu beantragen, die vorliegenden Vereinbarungen zu genehmigen.

Traktandum 5, Vereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde und der Bürgergemeinde betreffend die Beiträge für besondere Leistungen der Bürgergemeinde zugunsten der Allgemeinheit, Genehmigung
://: Die Gemeindekommission hat den Inhalt der Vereinbarung mit der Bürgergemeinde geprüft und beantragt der Gemeindeversammlung einstimmig, die Vereinbarung zu genehmigen.

Traktandum 6, Reglement über die Ersatzabgabe für notwendige Abstellplätze
Für die Gemeindekommission ist es unbestritten, dass das vorliegende Ersatzabgabereglement beschlossen werden soll. Den in der Gemeindekommission beantragten Verzicht auf die Erhebung einer Nachtparkiergebühr, wenn eine Abstellplatz-Ersatzabgabe geleistet wurde, lehnt die Gemeindekommission grossmehrheitlich ab. Hingegen wird der Streichung des Begriffs „Fahrräder“ in § 1, Abs. 2 einstimmig zugestimmt.
://: Die Gemeindekommission beantragt der Gemeindeversammlung mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung das Reglement über die Ersatzabgabe für notwendige Abstellplätze mit dieser Änderung in § 1, Absatz 2 zu erlassen.

Traktandum 7, Antrag Marie Louise Simmendinger gemäss § 68 Gemeindegesetz betreffend Gebietsfestlegung für unbeschränktes Parkieren in blauen Zonen, Nichterheblicherklärung
Die Erwägungen des Gemeinderates finden bei der Gemeindekommission Zustimmung, auch wenn es nicht ganz verständlich ist, warum die ausgearbeitete Parkplatzbewirtschaftung jetzt nicht zur Beschlussfassung kommt. Die regionale Gewerbeparkkarte könnte später immer noch zusätzlich eingeführt werden.
://: Die Gemeindekommission beantragt der Gemeindeversammlung, den Antrag von Marie Louise Simmendinger als nicht erheblich zu erklären.

Gemeindekommission Muttenz, 21. Februar 2011,

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Aus dem Gemeinderat

Anlässlich der Sitzung vom 16. Februar 2011 befasste sich der Gemeinderat u.a. mit den folgenden Themen:

Muttenzer Deponien, Kanton zahlt freiwillig
Im Rahmen der Runden Tische zu den Muttenzer Deponien reichte das Amt für Umwelt und Energie des Kantons Basel-Landschaft (AUE BL) beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) für alle drei Deponien Abgeltungsgesuche gemäss Verordnung über die Abgabe zur Entsorgung von Altlasten (VASA) ein. Daraufhin sicherte das BAFU eine Kostenbeteiligung zu. Es schloss jedoch unter anderem die von allen beteiligten Parteien des Runden Tisches als wesentliches Element des Überwachungskonzepts erachtete Analysemethode der GC-MS-Screenings von der 40%-igen Abgeltungsberechtigung aus. Das AUE BL erklärte sich daraufhin bereit die gesamten vom BAFU nicht als abgeltungsberechtigt anerkannten Kosten von rund CHF 320'000.00 freiwillig zu übernehmen. Die Einwohnergemeinde Muttenz ersuchte das BAFU nach eingehender fachlicher und rechtlicher Prüfung um Wiedererwägung seines Entscheids und erhob gleichzeitig aus formellen Gründen Beschwerde gegen den Entscheid bezüglich der Deponie Margelacker beim Bundesverwaltungsgericht. Das Ziel war einerseits die Sicherstellung einer qualitativ einwandfreien und ökonomisch sinnvollen Überwachung und andererseits die möglichst weitgehende Kostenübernahme durch den VASA-Fonds, welcher durch Abgaben der Einlagererfirmen bei der Deponierung von Abfällen gespiesen wird. Wäre die Beschwerde gutgeheissen worden, hätte die öffentliche Hand finanziell wesentlich entlastet werden können.

Beschwerde der Gemeinde Muttenz in Frage gestellt
Im Laufe des Verfahrens haben sowohl das BAFU als insbesondere auch der Rechtsdienst der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) mehrmals beantragt, dass der Einwohnergemeinde die Legitimation zur Beschwerdeführung abzusprechen sei. Nachdem an den Runden Tischen schliesslich eine Vereinbarung bezüglich des Kostenteilers unterzeichnet werden konnte, beantragte der Rechtsdienst der BUD dann auch noch, dass die Beschwerde der Einwohnergemeinde Muttenz aufgrund ihrer geringen Kostenbelastung und damit dem fehlenden schutzwürdigen Interesse abzuweisen sei. Daraufhin hat das Bundesverwaltungsgericht nun am 31. Januar 2011 das Beschwerdeverfahren als gegenstandslos abgeschrieben. Es hat jedoch explizit festgehalten, dass die Beschwerdelegitimation seitens der Einwohnergemeinde Muttenz ursprünglich gegeben war, weil sich die Verfügung des BAFU für diese hätte nachteilig auswirken können. „Die Beschwerdeerhebung war daher zur Wahrung ihrer Rechte unerlässlich“, hält das Bundesverwaltungsgericht wörtlich in seiner Urteilsbegründung fest.

Warum diese Kostenübernahme?
Die Kosten, welche der Kanton Basel-Landschaft damit übernehmen wird, dürften in die Millionen gehen. Denn ohne Sanierung ist bereits heute ein Überwachungszeitraum von mehreren Jahrzehnten absehbar. Die Frage, weshalb sich der Kanton Basel-Landschaft dermassen vehement für diese freiwillige Kostenübernahme eingesetzt hat und die Einwohnergemeinde Muttenz nicht in der Sache um einen materiellen Entscheid unterstützt hat, bleibt offen.

Auskünfte: Frau Gemeinderätin Heidi Schaub (Tel. 061 461 12 48)

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Verkehrsberuhigungsmassnahmen Etappe 3
Das Ingenieurbüro Rudolf Keller & Partner, Verkehrsingenieure AG in Muttenz, reichte für die Realisierung des Verkehrsberuhigungskonzepts Muttenz (Tempo 30-Zonen) ein Angebot für die erforderlichen Arbeiten der dritten Etappe ein. Das Konzept wurde vom Gemeinderat am 21.9.2005 genehmigt. Im eingereichten Angebot eingeschlossen sind alle Planungsleistungen für die Phasen "Verkehrsplanerische Abklärungen", "Massnahmenkonzept" sowie "Verkehrsgutachten Bericht, Vorprüfung Kanton, Sitzungen" für die Zonen Bizenen und Breite/Wartenberg.

Umsetzung der Bauarbeiten bis Ende 2012
Diese Zone umfasst zwischen der Prattelerstrasse und der Tramlinie die Gebiete Dorfmatt und Heissgländ, südlich der Tramlinie das Siedlungsgebiet am Wartenberg sowie im Westen angrenzend das Gebiet Dürrberg. Für die gestalterische Einbettung von Massnahmen im Bereich der Kernzone (Oberdorf, Kirchplatz) sind für den Beizug eines entsprechenden Spezialisten CHF 5'000.-- im Angebot eingerechnet. Die vom Gemeinderat beschlossene Auftragsvergabe an die Firma Rudolf Keller & Partner Verkehrsingenieure AG erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben im freihändigen Verfahren. Die Umsetzung der mit den vorgeschlagenen Verkehrsberuhigungsmassnahmen verbundenen Bauarbeiten der dritten Etappe soll bis Ende 2012 abgeschlossen und abgerechnet sein. 

Der Gemeinderat:  Muttenz, 21. Februar 2011

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Öffentliche Auflage
Das Amt für Wald beider Basel hat im Auftrag des Gemeinderates Muttenz und im Rahmen der Ausscheidung des Zonenplans Landschaft, die Abgrenzung von Wald und Bauzone im Gebiet „Hofacker“, „Hofacher/Schüracher/Robrinese/Hardacher“, „Waldhus“, „Golete“, „Hinter Warteberg“, „Leimgruebe“, “Unterwart“ und „Schänzli“ - im Sinne von § 4 des kantonalen Waldgesetzes - vorgenommen. Der entsprechende Entwurf liegt während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Muttenzöffentlich auf und kann vom 24. Februar 2011 bis 25. März 2011 während der ordentlichen Schalterstunden (Bauverwaltung im 1. Stock) eingesehen werden.

Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist dem Amt für Wald beider Basel, Rufsteinweg 4, 4410 Liestal einzureichen.

Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion

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Aus der Verwaltung

Öffnungszeiten Verwaltung (Basler) Fasnacht 2011
Die Verwaltung, inkl. Betriebe (Gemeindewerkhof), ist
geschlossen am Montag, 14. März (Morgestraich) ganztags und am Mittwoch 16. März Nachmittag
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Öffnungszeiten Hallenbad Sportferien und Fasnacht 2011
MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitag*SamstagSonntag
7.+14.+21.  März
geschlossen
8.+15. März
7 - 21.30 h
9.+16. März
10 - 21.30 h 
10.+17. März
9 - 21.30 h
11.+18. März
10 - 21.30 h
12.+19. März
8 - 18 h
13.+20. März
8 - 18 h
* Freitag kein Seniorenschwimmen
Ab Dienstag, 22. März gelten wieder die üblichen Hallenbad-Öffnungszeiten.

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Verkehrsberuhigungsmassnahmen in Muttenz, 2. Etappe
Realisierung der Zonen Hinterzweien und Hallenbad

Im Rahmen der Umsetzung der Verkehrsberuhigungsmassnahmen der zweiten Etappe werden in der Zone Hinterzweien ab 21. März 2011 die Vormarkierung der in den Quartierstrassen vorgesehenen Parkfelder angebracht. Direkt betroffene Anwohner und Anwohnerinnen kön nen geringfügige Änderungen an den aufgezeichneten Parkfeldern beantragen.
Die entsprechenden Gesuche sind zu begründen und müssen bis spätestens am 15. April 2011 schriftlich an die Bauverwaltung Muttenz, z. Hd. Andy Gössi, Kirchplatz 3, 4132 Muttenz 1 eingereicht werden.

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Nähkurse in Muttenz
Seit vielen Jahren bietet die Gemeinde Muttenz im Bereich der Erwachsenenbildung Nähkurse an. Die Einschreibung für die neuen Nähkurse ist offen. Wer Interesse daran hat, in der Zeit vom 2. Mai bis 29. September 2011 an einem der vier Nähkurse im Kindergarten Kilchmatt teilzunehmen, kann das Anmeldeformular über www.muttenz.ch / Verwaltung / Dienstleistungen / Nähkurse herunterladen.

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Leistungen für die Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause
Wissen Sie Bescheid über die Hilflosenentschädigung, Betreuungsgutschriften und Pflegebeiträge? Gerne informieren wir Sie über die Details bei den Leistungen der AHV/IV und der Gemeinde.

Hilflosenentschädigung der AHV/IV
Die AHV/IV richtet auch eine Hilflosenentschädigung an pflege-/betreuungsbedürftige Personen aus. Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend. Die Entschädigung der AHV ist von Einkommen und Vermögen unabhängig und beträgt bei einer Hilflosigkeit leichten Grades (nur für Zuhause wohnende Personen) CHF 232.--*, bei einer Hilflosigkeit mittleren Grades CHF 580.--* und bei einer Hilflosigkeit schweren Grades CHF 928.--*.
Die Entschädigung der IV ist unterschiedlich hoch, je nachdem, ob die Versicherten im Heim oder im eigenen zu Hause wohnen. (*ab Januar 2011)

Betreuungsgutschriften
Diese Gutschriften sind Zuschläge zum rentenbildenden Erwerbseinkommen und sollen jenen Personen ermöglichen, eine höhere Rente zu erreichen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen. Betreuungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen. Anspruch hat, wer im erwerbstätigen Alter ist und pflegebedürftige Verwandte mit Hilflosenentschädigung im gleichen Haushalt betreut.
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Pflegebeiträge der Gemeinde
Die kommunalen Pflegebeiträge werden von der Gemeinde Muttenz an dauernd pflegebedürftige Personen zu Hause ausgerichtet. Der Pflegebeitrag soll die Pflege durch Angehörige, Nachbarn, Freunde etc. fördern und dadurch zu einer Verminderung an Pflegebetten in Heimen und Spitälern beitragen. Im Weiteren hat man ebenfalls Anspruch, wenn die Pflege durch Angestellte geleistet wird. Generell beträgt der Beitrag CHF 20.-- pro Pflegetag. Ist das steuerbare Vermögen vor Sozialabzug bei Alleinstehenden über CHF 100‘000.-- und bei Verheirateten über CHF 200‘000.-- so reduziert sich der Betrag auf CHF 10.-- pro Tag.

Infoblatt: Leistungen für die Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause

Weitere Auskünfte, Merkblätter und Anmeldeformulare sind erhältlich bei:
AHV-Zweigstelle Muttenz, Tel. 061 466 62 06

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Aus den Schulen

Allgemeine Musikschule Muttenz
Tag der Musikinstrumente (Samstag 9. April) / Besuchswoche (11. - 15. April)

Am Samstag, 9. April, veranstaltet die Allgemeine Musikschule Muttenz von 9.30 -12.00 Uhr den Tag der Musikinstrumente im Schulhaus Donnerbaum. Die Kinder, die den Musikalischen Grundkurs 1 oder den Weiterführenden Grundkurs besuchen, erhalten die Gelegenheit, die Instrumente nicht nur während des Unterrichts kennenzulernen, sondern sie zusammen mit ihren Geschwistern und Eltern aus der Nähe zu sehen und zu bespielen.
Lehrerinnen und Lehrer der AMS werden in den Räumen des Schulhauses Donnerbaum ihr Instrument persönlich den Kindern vorstellen. Dabei darf nach Lust und Laune gestrichen, geblasen, gezupft, auf die Tasten gedrückt und auf die Pauke gehauen werden. Ebenso spielen das Korps und die Tambouren-Gruppe der Jugendmusik Muttenz. So viele Instrumente auf einmal zu sehen, zu hören und auszuprobieren, das sollten Sie auf keinen Fall verpassen.

Vom 11. – 15. April können Sie zudem während einer Besuchswoche Lektionen des Instrumentalunterrichtes und der Gruppenkurse an der Allgemeinen Musikschule oder die Probenarbeit der Jugendmusik besuchen. Der Besuchswochenplan der AMS, welcher im Muttenzer Anzeiger vom 1. April erscheint, gibt Ihnen Auskunft darüber, wer zu welcher Zeit unterrichtet. Die Probezeiten der Jugendmusik sind wie folgt: Montags im Altersheim zum Park von 17.00 – 17.45 Uhr (erstes Ensemble), von 19.00 – 20.30 Uhr (Korps), sowie am Donnerstag im Mittenza von 18.00 – 18.45 Uhr (Vorstufenkorps).

Beat Raaflaub
Lehrerinnen und Lehrer der AMS werden in den Räumen des Schulhauses Donnerbaum ihr Instrument persönlich den Kindern vorstellen.
Lehrerinnen und Lehrer der AMS werden in den Räumen des Schulhauses Donnerbaum ihr Instrument persönlich den Kindern vorstellen.

Zugehörige Objekte

Name
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