Neuberechnung der Betreuungsgutscheine per August 2025

19. Mai 2025

Wir möchten alle Erziehungsberechtigten daran erinnern, dass die Betreuungsgutscheine für die Tagesbetreuung gemäss § 8 Abs. 1 Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (Nr. 15.250) jährlich im August neu berechnet und verfügt werden.

Unabhängig davon, ob bereits Betreuungsgutscheine bezogen wurden oder ob erstmals ein Antrag gestellt wird, muss das Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen erneut eingereicht werden. Das Formular Betreuungsgutscheine finden Sie hier.

Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Betreuungsbestätigung. Diese muss von der Leitung der jeweiligen Betreuungseinrichtung ausgefüllt und zusammen mit den übrigen Unterlagen eingereicht werden. Ein Anspruch besteht nur, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

Für Rückfragen:
Administration Betreuungsgutscheine
Erna Reimann, Tel. 061 466 61 41

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