Eine finanzielle Unterstützung in der familienergänzenden Betreuung von Kindern im Vorschul- und Schulalter erfolgt in der Gemeinde Muttenz in der Form von Betreuungsgutscheinen. Diese finanzielle Unterstützung soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie die Existenzsicherung von Familien und Alleinerziehenden ermöglichen. Ob und wie hoch die finanzielle Unterstützung in Form der Betreuungsgutscheine ausfällt, ist von verschiedenen Punkten abhängig. 

Vorgehen zum Erhalt von Betreuungsgutscheinen

  1. Suchen Sie einen Betreuungsplatz in einer Betreuungsinstitution Ihrer Wahl?
    Klären Sie mit der Betreuungsinstitution, ob diese einen Administrativvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen hat.

    Falls ja, lassen Sie sich den Betreuungsplatz von der Einrichtung Ihrer Wahl mit dem Formular Bestätigung der Betreuungseinrichtung für Betreuungsgutscheine` der Gemeinde Muttenz schriftlich bestätigen.

    Falls nein, haben Sie leider keinen Anspruch auf Betreuungsgutscheine.

  2. Füllen Sie das Antragsformular zum Erhalt von Betreuungsgutscheinen vollständig aus und senden Sie dieses mit allen geforderten Unterlagen an folgende Adresse:
    Gemeinde Muttenz
    Administration Betreuungsgutscheine
    Kirchplatz 3
    4132 Muttenz

  3. Die Gemeinde prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben und bestimmt die Berechtigung für Betreuungsgutscheine und deren Höhe. Der Entscheid wird den Antragstellenden schriftlich mitgeteilt.

  4. Die Gemeinde zahlt die Betreuungsgutscheine in der Folge an die Erziehungsberechtigten aus. Bei gemeindeeigenen Betreuungseinrichtungen wird das Guthaben mit den Leistungen der Tagesbetreuung verrechnet. 

Muttenz - Antragsformular Betreuungsgutscheine
Betreuungsbestätigung

Betreuungsgutschein-Rechner

Ein Berechnungsformular für die unverbindliche Berechnung der Betreuungsgutscheine finden Sie unter untenstehendem Link. Es gelten die Bestimmungen im Reglement und der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung, insbesondere § 8 und §9 im Reglement sowie Anhang 1 in der Verordnung. 

Formular Berechnung Betreuungsgutscheine
 

Umfrage familienergänzende Betreuung (FEB)

Die Baselbieter Gemeinden sind aufgrund der Gesetzgebung verpflichtet, den Bedarf nach familienergänzender Betreuung sowie der Mittagstische an der Primarstufe in der Regel alle 3 Jahre zu erheben. Die Gemeinde Muttenz hat letztmals im 2022 eine entsprechende Bedarfserhebung (Online-Umfrage) durchgeführt.
Online-Bedarfserhebung Familienergänzende Betreuung
Auswertung Bedarfserhebung FEB 2022

Zugehörige Objekte

Name
15.250_Reglement_uber_die_familienerganzende_Kinderbetreuung_der_Gemeinde_Muttenz.pdf Download 0 15.250_Reglement_uber_die_familienerganzende_Kinderbetreuung_der_Gemeinde_Muttenz.pdf
15.251_Familienerganzende_Kinderbetreuung_Verordnung_27.02.2019.pdf Download 1 15.251_Familienerganzende_Kinderbetreuung_Verordnung_27.02.2019.pdf
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