Geschäftsordnung Pilotprojekt schulergänzende Betreuung der Gemeinde Muttenz ab 22.01.2024

Der Gemeinderat von Muttenz, gestützt auf § 18 Abs. 2 des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz, beschliesst:

§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsordnung regelt das Angebot des Pilotprojekts schulergänzende Betreuung in Ausführung des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz vom 8. Juni 2021.

§ 2 Leistungsumfang
1 Die Gemeinde Muttenz bietet die schulergänzende Betreuung während des einjährigen Pilotprojekts in erster Linie für Kinder an, welche die Primarschulhäuser Breite und Donnerbaum sowie die Kindergärten Rössligasse 1+2, Donnerbaum 1+2 und Alemannenweg besuchen.
2 Die Bewilligungs- und Aufsichtspflicht über die schulergänzende Betreuung liegt bei der zuständigen Behörde des Kantons Basel-Landschaft. Die schulergänzende Betreuung verfügt über die notwendigen gesetzlichen Bewilligungen.
3 Für Kinder der Primarstufe werden an den Standorten Breite und Donnerbaum jeweils maximal 16 Plätze pro Modul an schulergänzender Betreuung angeboten.
4 Die schulergänzende Betreuung findet während der Schulwochen (Schulferien ausgenommen) von Montag bis Freitag statt. Es gelten die gesetzlichen Feiertage.
5 Es werden folgende Module angeboten:
− Nachmittagsmodul I 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
− Nachmittagsmodul II lang 15:30 Uhr bis 18:00 Uhr
− Nachmittagsmodul II kurz 16:15 Uhr bis 18:00 Uhr
6 Der Mittwochnachmittag kann nur als Kombination von «Nachmittagsmodul I» und «Nachmittagsmodul II lang» gebucht werden.

Beschlossen an der GR-Sitzung vom 22. November 2023 mit GRB-Nr. 563, in Kraft ab 22. Januar 2024.

Informationen

Datum
22. November 2023
Autor/-in
Gemeinderat

Dokumente

Name
15.255 Geschäftsordnung Pilotprojekt schulergänzende Betreuung der Gemeinde Muttenz (PDF, 87.61 kB) Download 0 15.255 Geschäftsordnung Pilotprojekt schulergänzende Betreuung der Gemeinde Muttenz

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