14. April 2008
Euro 08: Grundsatzentscheid, Ablehnung der VIP-Durchfahrt und Aufruf zu Verständnis --- Nutzungsplanung Siedlung auf der Zielgeraden, Nutzungsplanung Landschaft in die Wege geleitet --- Fahrzeugersatz im Werkhof --- Leinenzwang für Hunde --- Für sparsame Kaffeemaschinen bezahlt die Energiestadt Muttenz einen Beitrag --- An Börsen resp. Bring- und Holtag gibt es günstig Velos Pflanzen und Anderes
Aus dem Gemeinderat
  • Grundsatzentscheide des Gemeinderates zur Euro 08
  • Gemeinderat gegen geplante VIP-Durchfahrt
  • Euro 08 - ein einmaliges Ereignis für unsere Region
  • Revidierte Nutzungsplanung ist rechtskräftig
  • Revision Nutzungsplanung Landschaft in die Wege geleitet
  • Ersatz Elektrofahrzeug


Aus der Verwaltung
  • Ersatz für den alten Werkhof-Lastwagen eingetroffen
  • Leinenzwang für Hunde im Hardwald, in Wäldern und an Waldsäumen
  • Zweiräder zum Saisonauftakt – Velobörse und NewRide-Ausstellung
  • Automatische Kaffeemaschinen und Energieverbrauch
  • Bring- und Holtag mit Pflanzenbörse- Samstag, 17. Mai 2008


Aus dem Gemeinderat
Anlässlich seiner Sitzung vom 9. April 2008 befasste sich der Gemeinderat u.a. mit den folgenden Geschäften:

Grundsatzentscheide zur Euro 08
Der Gemeinderat fasste im Hinblick auf Auswirkungen und mögliche Begleiterscheinungen im Zusammenhang mit der Fussballeuropameisterschaft verschiedene Beschlüsse:

Frist für Gesuche für Anlässe
Die Eingabefrist von Gesuchen für Veranstaltungen, an welchen mehr als 50 Personen teilnehmen oder als Gäste erwartet werden, wurde deshalb auf Ende März 2008 festgelegt, damit die verschiedenen betroffenen Stellen diese Gesuche korrekt prüfen und in das Gesamtdispositiv einplanen können. Dies wurde zwischen den Gemeinden und der Polizei Basel-Landschaft vereinbart und mehrmals in der Presse kommuniziert sowie auf der Website der Gemeinde bekannt gemacht.

Gesuche für verlängerte Öffnungszeiten werden bis 02.00 Uhr erteilt
Gesuche für verlängerte Öffnungszeiten werden für Gastwirtschaftsbetriebe oder Gelegenheitswirtschaften nur bis 02.00 Uhr bewilligt.

Lautsprecher und Verstärkeranlagen
Die Inbetriebnahme von Lautsprecher- und Verstärkeranlagen wird für die ganze Dauer der Euro 08 bis längstens 24.00 Uhr bewilligt.

Nachtruhestörungen und Lärmbelästigungen
Die Einsatzkräfte der Polizei werden generell ermächtigt, bei Übertretungen, welche in den Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats Muttenz fallen und durch Personen begangen werden, welche keinen festen Wohnsitz in der Schweiz haben, jeweils bis zu CHF 500.-- nach §§ 100 - 102 der kantonalen Strafprozessordnung zu beschlagnahmen.

Stützpunkt-Feuerwehr Muttenz
Die Stützpunkt-Feuerwehr Muttenz wird die Einsatzkräfte mit der zur Verfügungsstellung der Autodrehleiter und drei Angehörigen der Feuerwehr an Spieltagen unterstützen. Der Bereitstellungsraum befindet sich im Zeughaus Basel. Um die Einsatzbereitschaft und die Reaktionszeit in Bezug auf die Einsatzbereitschaft in Muttenz in der ohnehin schwierigen Verkehrssituation zu gewährleisten, wird im Feuerwehrmagazin eine Bereitschaft von sechs Stunden (3 Stunden vor, 2 Stunden während, 1 Stunde nach dem Spiel) aufrecht erhalten.


Gemeinderat gegen geplante VIP-Durchfahrt
An den sechs Spieltagen plant der Kanton Basel-Landschaft die Durchfahrt von etwa 1000 VIP-Fahrzeugen über den Checkpoint Reichensteinerstrasse via Unterwartweg - Seminarstrasse - Höhlebachweg - Birsstrasse, damit diese Fahrzeuge auf dem Areal der Reitsportanlage Schänzli geparkt werden können. Für die Wegfahrt ist eine andere Route vorgesehen.

Bevölkerung bereits von Einschränkungen beeinträchtigt
Der Gemeinderat betont, dass die Quartierbewohner während der Euro 08 verschiedene andere Beeinträchtigungen, insbesondere in der Sperrzone, in Kauf nehmen müssen. Die Durchfahrt von bis zu 1000 VIP-Fahrzeugen an Spieltagen durch Wohnquartiere stellt eine unzumutbare und unnötige Belästigung dar. Der Gemeinderat genehmigte deshalb diese Durchfahrtsvariante durch die betroffenen Wohnquartiere nicht und wandte sich direkt an den Kanton, damit dieser eine andere und die Bevölkerung nicht belastende Streckenführung auf das Schänzli-Areal ausarbeitet.


Euro 08 - ein einmaliges Ereignis für unsere Region
Es wäre blauäugig, davon auszugehen, dass ein Grossereignis wie die Fussball-Europameisterschaft ohne Einschränkungen und Beeinträchtigungen stattfinden könnte. Der Gemeinderat gab beispielsweise schon Monate vor Turnierbeginn seine Einwilligung für das Parkieren auf dem Schänzli-Areal mit der Auflage, dass die gebotenen Vorsichtsmassnahmen eingehalten werden müssen. Er ging dadurch mit dem guten Beispiel voran, damit diese Ausnahmesituation bewältigt und das Grossereignis zu einem Erfolg werden kann. Die nun gewählte Durchfahrt erachtet er indessen für die Bevölkerung als unzumutbar, weshalb er sich, wie vorgängig beschrieben, dagegen und an den Kanton wandte. Als verantwortliche Behörde sah sich der Gemeinderat in den vergangenen Monaten oftmals Forderungen gegenüber, bei denen im Interesse der Bevölkerung, aber auch im Hinblick auf die Bedeutung dieses Grossanlasses entschieden werden musste.

Aufruf zu Verständnis und Toleranz
In dieser im Monat Juni auf uns zukommenden Ausnahmesituation werden die gewohnten Tagesabläufe und Gewohnheiten vieler Einwohnerinnen und Einwohner tangiert. Einige werten die Euro 08 als positive Bereicherung, andere empfinden ihre Auswirkungen und Begleiterscheinungen möglicherweise als Zumutung. Der Gemeinderat appelliert deshalb an die Bevölkerung, Verständnis zu zeigen und Toleranz zu üben, damit die Euro 08 im grossen wie im kleinen, kommunalen und nachbarschaftlichen Bereich zu einem Fest und - in positivem Sinne - unvergesslichen Ereignis werden kann. Die Verantwortlichen haben sich in den vergangenen Monaten auf dieses sportliche Grossereignis vorbereitet und sind gleichwohl auf die Unterstützung und Akzeptanz der Bevölkerung angewiesen. In Notfallsituationen nimmt in der Gemeinde Muttenz die Polizei Basel-Landschaft die entsprechenden Meldungen entgegen. Der Gemeinderat dankt allen für ihr Entgegenkommen und Verständnis. Er wird ggf. über weitere Massnahmen und getroffene Entscheidungen orientieren.

Weiteres siehe Rubrik Kultur&Freizeit / Sport: Euro 2008 und der Fussball in Muttenz

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Revidierte Nutzungsplanung ist rechtskräftig
Mit Beschluss vom 18. März 2008 hat der Regierungsrat die Revision der Nutzungsplanung mit Ausnahmen genehmigt. Nach Ablauf der Beschwerdefrist ist die revidierte Nutzungsplanung rechtskräftig.
Die Gemeindeversammlung hatte die Revision der Nutzungsplanung am 22. November 2005 beschlossen. Die Revision umfasst Anpassungen des Zonenreglements und des Zonenplans Siedlung sowie die Revision des Strassennetzplans für das Siedlungsgebiet. Vereinfachung der Bestimmungen sowie die Steigerung der Siedlungsqualität waren bei der Erarbeitung die zentralen Ziele der Revision.
Wesentliche Änderungen sind:
  • Nutzungsbonus für Neubauten, die mindestens den Minergie P-Standard erfüllen
  • Systemwechsel bei der Bestimmung der Gebäudemasse (Fassadenhöhe usw.)
  • Zelt-, Flach- und Pultdächer neu als Dachformen zulässig, gekoppelt mit max. zulässiger Gebäudehöhe
  • Bestimmungen für eine qualitätsorientierte Nutzung des Hofstattbereichs
  • Neuer Gestaltungsartikel für den Vorplatzbereich der Kernzone
  • Vereinfachtes Verfahren für Quartierpläne zur Steigerung der Bauqualität von Arealüberbauungen
Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung wurde eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht, sodass die öffentliche Auflage erst Anfang Januar 2007 erfolgen konnte. Während dieser Auflagefrist sind acht Einsprachen eingegangen, wovon sechs nach den erfolgten Verständigungsverhandlungen zurückgezogen wurden. Im Juli 2007 reichte der Gemeinderat die Nutzungsplanung beim Regierungsrat zur Genehmigung ein und beantragte, die beiden ausstehenden Einsprachen abzulehnen. Nach eingehender Prüfung hat der Regierungsrat die Revision der Nutzungsplanung am 18. März 2008 genehmigt und die noch ausstehenden Einsprachen als unbegründet abgewiesen.

Von der Genehmigung ausgenommen hat der Regierungsrat:
  • Die Bestimmung zur Beschränkung publikumsintensiver Einrichtungen wie Einkaufszentren, Fachmärkten und Freizeiteinrichtungen, insbesondere der Verkaufsflächen in Industrie- und Gewerbezonen (Ziffer 9.2 des Zonenreglements Siedlung). Der Regierungsrat verweist darauf, dass die entsprechenden Bestimmungen vom Kanton abschliessend geregelt werden und die Gemeinde keine Kompetenz für weitergehende Regelungen hat.
  • Die Bestimmung zur Zulassung von Solaranlagen im oberen Dorfbereich (unter Ziffer 21.6 des Zonenreglements Siedlung). Der Regierungsrat begründet dies mit den Anliegen des Denkmal- und Heimatschutzes.
  • Die Bestimmung, die dem Gemeinderat die Möglichkeit gibt, den Quartierplan zwingend verlangen zu können (Ziffer 25.5 Abs. 3 des Zonenreglements Siedlung). Auf Grund der kantonalen Bestimmungen ist es nicht möglich, eine entsprechende Regelung zu erlassen.
Der Gemeinderat hat den Entscheid des Regierungsrates zur Kenntnis genommen und prüft nun, ob die Ausnahmen von der Genehmigung akzeptiert werden können. Bis auf die allfällig durch den Gemeinderat zu bestreitenden Punkte (Verkaufsflächen in den Gewerbezonen und Solaranlagen im Dorfkern), ist die revidierte Nutzungsplanung damit rückwirkend seit der Genehmigung durch den Regierungsrat rechtskräftig.

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Revision Nutzungsplanung Landschaft in die Wege geleitet
Zur Revision des Zonenplans und Zonenreglements für das Landschaftsgebiet, hat der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe einberufen.
Nachdem nun die Revision der Nutzungsplanung im Siedlungsbereich weitgehend abgeschlossen ist, hat der Gemeinderat die Revision des seit 30 Jahren gültigen Zonenplans Landschaft sowie des zugehörigen Zonenreglements an die Hand genommen. Sie werden inhaltlich überarbeitet und an das kantonale und eidgenössische Planungsrecht angepasst.

Als Vorarbeit und wesentliche Grundlage für die Überarbeitung der Nutzungsplanung Landschaft hat die Gemeinde Muttenz bereits vor 3 Jahren ein Landschaftsentwicklungskonzept unter breiter Abstützung erarbeitet. Jetzt hat der Gemeinderat Ende 2007 diesen Planungsauftrag für die Revision des Zonenplans Landschaft mit zugehörigem Zonenreglement an eine Planerarbeitsgemeinschaft, bestehend aus den Firmen Planteam S AG, Gelterkinden, Hintermann & Weber AG, Reinach und Rudolf Keller und Partner AG, Muttenz, erteilt. Von Seiten der Gemeinde werden die Planungsarbeiten, für welche das Departement Hochbau und Planung die Federführung übernommen hat, durch Mitarbeiter/innen der Bauverwaltung sowie je zwei Mitgliedern aus der Bau- und Planungskommission und der Sicherheits- und Umweltkommission unterstützt.

Bis Ende 2008 sollen die Entwürfe des Zonenplans, des Zonenreglements sowie des Strassennetzplanes Landschaft vorliegen. Dann ist die Bevölkerung eingeladen, im Rahmen einer Mitwirkung Anregungen, Ideen und Anträge einzubringen.

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Ersatz Elektrofahrzeug
Bei dem zu ersetzenden Fahrzeug handelt es sich um ein Elektrofahrzeug der Marke Peugeot, welches vom Betriebselektriker genutzt wird. Die von ihm auszuführenden Arbeiten umfassen hauptsächlich elektrische Installationen der gemeindeeigenen Liegenschaften sowie die Instandhaltung der öffentlichen Strassenbeleuchtung. Der Betriebselektriker ist zur Erfüllung seiner Aufgaben auf ein Fahrzeug angewiesen. Nebst dem normalen Fahrzeugunterhalt fielen bei besagtem Elektrofahrzeug enorm hohe Kosten bei den Batterien an. Bereits im Jahre 2004 mussten für insgesamt CHF 10'316.-- alle vier Batterieblöcke ersetzt werden. Dabei handelte es sich um von einer Privatfirma revidierte "Alt"-Batterien. Bereits in naher Zukunft müssten wiederum zwei dieser Batterie-Koffer mangels Leistung ersetzt werden. Die dafür vorliegende Offerte der Firma Autohaus Wederich, Dona AG beläuft sich auf CHF 16'026.70. Auf die kostengünstigere Variante mittels erneutem Einsatz von revidierten "Alt"-Batterien kann nicht zurückgegriffen werden, da diese nicht mehr erhältlich sind. In der Annahme, dass die zwei weiteren Batterie-Koffer demnächst ebenfalls ausgewechselt werden müssten, wäre mit Kosten von insgesamt über CHF 30'000.-- zu rechnen.

Ersatz günstiger als Reparatur
In Anbetracht dieser Kosten soll das Elektrofahrzeug nicht mehr repariert, sondern durch einen VW Caddy (Gas-Fahrzeug) ersetzt werden. Ein solches Gas-Fahrzeug wird bereits seit 1½ Jahren im Friedhof zur vollsten Zufriedenheit eingesetzt. Die ökologischen Fahrzeugbeschaffungskriterien der Gemeinde Muttenz werden vollumfänglich eingehalten. Für die Beschaffung wurde das freihändige Verfahren gewählt. Die ASAG Auto-Service AG Pratteln offeriert das Fahrzeug zu einem Betrag von CHF 30'200.05 (inkl. MwSt). Beim gewählten Fahrzeug handelt es sich um ein Automobil der Euro 4 Norm.

Muttenz, 14. April 2008
DER GEMEINDERAT

(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Urs Girod / Tel. 061 466 62 01)


Aus der Verwaltung

Ersatz für den alten Werkhof-Lastwagen eingetroffen
Wie bereits vor einiger Zeit im Zusammenhang mit dem Gemeindebudget angekündigt, musste ein neues und multifunktionales Fahrzeug beschafft werden. Am 19. März 2008 wurde der neue Lastwagen der Abteilung Betriebe übergeben. Damit konnte der alte "Saurer" D 290 4*2, Jahrgang 1981, mit rund 155'000 gefahrenen Kilometern ersetzt werden. Die Abgabe und Instruktion erfolgte durch die Firma Kestenholz Truck AG. Die Eckdaten des neuen Lastwagens: Mercedes Benz, Typ Actros 1844-AK, Euro-Norm 5, 18 Tonnen Gesamtgewicht, 10 t Kran, 3-Seitenkipper und Verstärkungen für den Winterdienst mit neuem Pflug und Anpassungen des bestehenden Salzstreuers. Gesamtkosten ca. 350'000.-- Franken.

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Leinenzwang für Hunde im Hardwald, in Wäldern und an Waldsäumen
Informationen für alle Besucher des Hardwaldes zum besseren Verständnis über die Massnahmen zum Schutz der Trinkwasserfassungen im Südteil und die gesetzlichen Vorschriften während der Hauptsetz- und Brutzeit im gesamten Waldgebiet.

Der Hardwald ist ein beliebtes regionales Naherholungsziel und wird deshalb von unterschiedlichen Interessengruppen genutzt. Gleichzeitig befinden sich im südlichen Teil des Hardwaldes bedeutende Trinkwasserfassungen. Eine Verschmutzung der Sickergräben und des umliegenden Gebietes könnte eine Beeinträchtigung der Grundwasserqualität zur Folge haben. Deshalb wurde dieser Teil des Hardwaldes vom Gemeinderat Muttenz mit einem ganzjährigen Leinenzwang für Hunde belegt (Reglement über das Halten von Hunden vom 29. Oktober 1996). Wir bitten daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter, im Interesse der ganzen Region, ihre vierbeinigen Begleiter im südlichen Hardwald an der Leine zu führen.

Im übrigen Hardwald gilt der Leinenzwang nach § 38 des kantonalen Jagdgesetzes während der Hauptsetz- und Brutzeit. Obwohl meist keine Wildpopulationen wie in den anderen Waldgebieten der Gemeinde Muttenz anzutreffen sind, sollen die übrigen Waldbewohner trotzdem während dieser Zeit besonders geschützt werden. Verschiedene im Hardwald lebende bodenbrütende Vogelarten und Kleintiere können durch stöbernde Hunde beim Nisten oder der Pflege ihres Nachwuchses empfindlich gestört werden. Deshalb sind Hunde in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli in allen Waldgebieten sowie an Waldsäumen an der Leine zu führen.

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Zweiräder zum Saisonauftakt – Velobörse und NewRide-Ausstellung
Am Samstag 19. April 2008 findet wiederum die schon traditionelle Muttenzer Velobörse zusammen mit einer Elektro-Zweirad-Ausstellung statt.

Auch dieses Jahr organisiert die Ortsgruppe des VCS auf dem Pausenplatz-Areal des Breiteschulhauses und bei schlechter Witterung in der Turnhalle eine Velobörse. Ab 8.30 Uhr können Sie Ihre Velos und anderen fahrtauglichen Vehikel zum Verkauf bringen. Von 09.00 bis 12.30 Uhr können Sie sich dann nach einem „neuen“ Fahrzeug umsehen und es auf dem Pausenplatz auch gleich ausprobieren. Sollte Ihr Velo oder Fahrzeug verkauft werden, so können Sie den Erlös abzüglich einer Kommission von 10% bis spätestens 13.00 Uhr abholen.

E-Bikes und E-Scooters sind trendige Fortbewegungsmitteln für den Alltag. Beim E-Bike unterstützt der eingebaute Elektromotor die eigene Muskelkraft. E-Scooters werden alleine mit Strom betrieben. Im Gegensatz zum herkömmlichen Roller verursachen sie keine Luftverschmutzung und keinen Lärm. Die elektrische Tretunterstützung der E-Bikes ermöglicht es, mit der schweren Einkaufstasche bergauf nachhause zu fahren, ohne sich dabei zu überfordern. Sie ermöglicht es, die Kinder gemütlich im Anhänger mitzunehmen – oder im Anzug, ohne zu schwitzen, ins Geschäft zu radeln. Übrigens Elektro-Zweiradfahrende kennen keine Staus oder keine Parkplatzsorgen. Deshalb organisiert die Gemeinde Muttenz parallel zur Velobörse auf dem Pausenplatz eine E-Bike-Ausstellung. Anlässlich dieser Ausstellung haben Sie Gelegenheit, die verschiedenen E-Bikes bei Probefahrten zu testen. Kompetente Fachpersonen sind vor Ort und beraten Sie gerne. Als Einwohnerinnen und Einwohner von Muttenz können Sie als im Rahmen des Energiestadt Aktionsprogramms von einem Förderbeitrag beim Kauf eines neuen E-Bikes profitieren.

Weiter Hinweise auf zwei Mobilitäts-Veranstaltungen in und um Muttenz:
Auf dem Areal der Firma Clariant an der Rothausstrasse in Muttenz finden am 17. und 18. April sowie am 21. April und 22. April jeweils von 11. 00 bis 14.00 Uhr E-Bike-Ausstellungen mit zahlreichen weiteren Informationen und Attraktivitäten rund ums Thema umweltschonende, gesunde Mobilität statt. Die Firma Clariant organisiert und führt diese Mobilitätstage durch, um die Mitarbeiter für gesunde Mobilitätsformen und energieeffiziente Verkehrsmittel zu sensibilisieren. Interessierte können sich unter Tel. 061 469 55 38 anmelden.

Am 27. und 28. April haben Sie in Pratteln Gelegenheit, E-Bikes Probe zu fahren und sich durch kompetente Fachpersonen beraten lassen. Diese Ausstellung findet auf dem Areal Blumen Hug an der Salinenstrasse statt.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Abteilung Umwelt, Tel. 061 466 62 74/76.

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Automatische Kaffeemaschinen und Energieverbrauch
Automatische Kaffeemaschinen verbrauchen in der Schweiz pro Jahr 400 Millionen kWh Strom, dies entspricht dem Stromverbrauch von rund 110'000 typischen Haushalten. Den grössten Teil davon wird fürs unnötige Warmhalten des Wassers und der Tassenablage im Bereitschafts- (Standby-) Betrieb benötigt. Kaffeemaschinen mit AUTO-off-Funktion reduzieren den Stromverbrauch um mehr als 50%.

Damit auf Knopfdruck sofort Kaffee ausgegeben werden kann, halten herkömmliche Kaffeemaschinen im Standby- Betrieb die Temperatur im Wasserboiler ständig auf 80 bis 90 °C. Kaffeemaschinen mit integrierter automatischer Abschaltfunktion (AUTO-off- Funktion) können hingegen so programmiert werden, dass die energieaufwändige Warmhaltung unterbrochen wird, wenn die Maschine eine Stunde oder länger nicht benutzt wird. Das Gerät bleibt zwar eingeschaltet, verbraucht aber wesentlich weniger Strom, da die Warmhaltung des Wassers wegfällt. Wird die Kaffeemaschine wieder gebraucht, so dauert es ein paar Sekunden, bis das Wasser wieder aufgewärmt und die Maschine betriebsbereit ist.

Eine normale Kaffeemaschine, die täglich während 12 Stunden im Bereitschaftsmodus steht und mit der pro Jahr 2’000 Tassen Kaffee zubereitet werden, braucht jährlich über 200 kWh Strom. Ein Gerät, das genau gleich genutzt wird, aber dank einer Abschaltautomatik jeweils nach einer Stunde die Warmhaltung des Wassers unterbricht, braucht nur halb so viel Strom. Die besten Neugeräte erreichen sogar einen jährlichen Stromverbrauch von nur 60 bis 70 kWh. Unter www.topten.ch sind die energieeffizientesten automatischen Kaffeemaschinen zu finden.

Das beste Topten- Neugerät spart gegenüber einem Neugeräte ohne AUTO-off-Funktion jährlich CHF 20.- an Energiekosten ein. Im Vergleich mit einem Alt-Gerät liegt die Kosteneinsparung pro Jahr sogar bei CHF 38.-.


Stromkosten*Nach 1 Jahr Nach 10 Jahren 
 VerbrauchStrom-
kosten
VerbrauchStrom-
kosten
Topten-Neugerät
(mit AUTO-off-Funktion)
70 kWh14 CHF700 kWh140 CHF
Standard-Neugerät
(ohne AUTO-off-Funktion)
170 kWh34 CHF1700 kWh340 CHF
Altgerät
(ohne AUTO-off-Funktion)
260 kWh52 CHF2600 kWh520 CHF
* Annahmen: - 2’000 Tassen Kaffee pro Jahr (Stromverbrauch 20 kWh)
  • Warmhaltezeit pro Jahr: 1’460 Stunden; Standby-Betrieb pro Jahr: 7'300 Stunden
  • Kaffeearoma oder andere Gebrauchseigenschaften sind nicht berücksichtigt
  • Strompreis: 20 Rp./kWh

Mit der AUTO-off-Funktion wird nicht nur Strom eingespart. Die Dichtungen und Pumpe der Kaffeemaschine bleiben auch länger in einem guten Zustand, da sie nicht immer im heissen Wasser liegen. Achtung! Die werkseitige Einstellung der AUTO-off- Funktion beträgt meist 3 bis 5 Stunden. Im privaten Haushalt sollte die automatische Abschaltfunktion auf 1 Stunde oder besser noch kürzer, am Arbeitsplatz auf 1½ bis 3 Stunden eingestellt werden. Die integrierte Abschaltfunktion ist nicht zu verwechseln mit der Abschaltautomatik: Gemeint ist mit dem Begriff «Automatik» bloss, dass bei Kapselmaschinen die Kaffeemenge automatisch gesteuert und «abgeschaltet» wird.

Für Kaffeemaschinen ohne Abschalt-Automatik gilt: Nach Gebrauch abschalten. Entweder wird das Gerät direkt mit dem Hauptschalter ausgeschaltet oder, falls ein solcher Schalter fehlt, kann man das Anschlusskabel mit einem Kippschalter ausrüsten oder an einen Ecoman Espre-Gerät anschliessen. Weiteres dazu in der nächsten Ausgabe des Amtsanzeigers.


Förderbeitrag an Kaffeemaschinen mit AUTO-off-Funktion
Die Energiestadtgemeinde Muttenz unterstützt die ersten 15 Personen, die eine energieeffiziente Kaffeemaschine kaufen, die auf der Liste von www.topten.ch steht, mit einem Förderbetrag von CHF 200.-.

So gehen Sie vor:
  1. Sie wählen eine Kaffeemaschine auf www.topten.ch aus.
  2. Sie kaufen die Kaffeemaschine in einem beliebigen Geschäft.
  3. Sie füllen innerhalb von 14 Tagen das Antragsformular aus (Bitte Kopie der Kaufquittung beilegen!). Das Formular können Sie auf der Webseite der Gemeinde herunterladen oder unter der Tel. Nr. 061 466 62 76 anfordern.
  4. Die 200 Franken werden Ihnen auf Ihr Konto überwiesen.

Die Aktion richtet sich an alle Einwohner/innen der Gemeinde Muttenz. Die Förderbeiträge werden in der Reihenfolge des Eingangs der Antragsformulare ausbezahlt. Die Aktion dauert bis Ende dieses Jahres oder bis die 15 Förderbeiträge ausgerichtet sind.

Thema Automatische Kaffeemaschinen am Dorfmarkt
Automatische Kaffeemaschinen sind auch das Thema der Verwaltung am Muttenzer Dorfmarkt. Am Mittwoch, den 14. Mai 2008 können Sie sich zu diesem Thema informieren.
Besuchen Sie uns an unserem Stand vor dem Gebäude an der Hauptstrasse 16/18. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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Bring- und Holtag mit Pflanzenbörse- Samstag, 17. Mai 2008
Am Samstag, 17. Mai 2008, findet von 8.30 bis 12.00 Uhr im Gemeindewerkhof an der Bizenenstrasse wieder der Bring- und Holtag statt. Wie immer können Sie nicht mehr benötigte, aber noch benutzbare Gegenstände vorbeibringen und im schon vorhandenen Angebot nach kleinen Schnäppchen suchen. Auch wenn Sie in diesem Jahr keine geeigneten Gegenstände zum Bringen haben, kommen Sie trotzdem vorbei und schauen Sie sich auf dem Areal um. Beim Durchstöbern der Marktstände finden Sie bestimmt etwas Passendes.

Parallel dazu organisiert der Gartenbauverein die Pflanzenbörse. Nach dem Prinzip des Bring- und Holtages können Sie gesunde, überzählige oder zu gross gewordene Pflanzen wie Gemüse- und Blumen-Setzlinge Kräuter, Zimmerpflanzen, Ableger von Beeren und Ziersträucher usw. vorbeibringen. Die Pflanzen sollten in Saatschalen, kleinen Töpfen oder Joghurtbechern eingetopft oder in Papier eingeschlagen sein. Gemüsesetzlinge sind unbedingt anzuschreiben (z.B. Kohlrabi früh). Sämtliche Pflanzen werden auf Marktständen ausgestellt und können von den Besuchern/innen der Pflanzenbörse gratis mitgenommen werden.

Der Gartenbauverein Muttenz verwöhnt Sie zudem am Bring- und Holtag mit Kaffee und Kuchen.
Sicht auf das Muttenzer Siedlungsgebiet im Herbst

Zugehörige Objekte

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