Reglement über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen (Nr. 11.101), Vernehmlassung zur Teilrevision

9. Januar 2008
Die Stimmberechtigten haben neu Gelegenheit, sich zu beabsichtigten Reglementsänderungen zu äussern, bevor die Gemeindeversammlung darüber entscheidet. Erstmals ist dies beim Reglement über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen möglich.
Ziel
ist es, schon bei der Ausarbeitung oder Änderung von Reglementen und der Gemeindeordnung die lokalen politischen Instanzen und die Muttenzer Stimmberechtigten einzubeziehen. Die Rechtsgrundlage dazu ist im Verwaltungs- und Organisationsreglement § 2a, Abs. 2 und 3 zu finden.

Zögern Sie nicht,
dem Gemeinderat Ihre Meinung mitzuteilen. Die Stellungnahme sollte dem Sekretariat Gemeinderat /Gemeindeverwalter abgegeben werden.

Übrigens
gibt es auch auf kantonaler Stufe eine verfassungsmässige Grundlage für die Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens. Es handelt sich dabei um § 34 Abs. 1 und 2 der Kantonsverfassung. Diese Bestimmung für die kantonalen Erlasse lautet: Bei der Vorbereitung von Erlassen und Beschlüssen des Landrates wird die Öffentlichkeit rechtzeitig informiert. Die Betroffenen sind in geeigneter Form anzuhören. Jeder kann Vorschläge unterbreiten. Bei Vorlagen, die der Volksabstimmung offenstehen, werden die politischen Parteien und interessierte Organisationen zur Vernehmlassung eingeladen. Weiteres dazu siehe unter: www.bl.ch / Politische Rechte / Vernehmlassungen


Datum30. Januar 2008
TitelReglement über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen (Nr. 11.101), Teilrevision
Frist bis15. Februar 2008
KontaktstelleChristian Friedli


Zur vorgeschlagenen Teilrevision (Dokument-Download ganz unten auf dieser Seite):
Wie bemerkt, handelt es sich lediglich um eine Teilrevision; eine Totalrevision des Regelwerks ist für das Jahr 2009 geplant und wird voraussichtlich weiterreichende Änderungen zum Gegenstand haben.

Deshalb bitten wir im Rahmen dieser Vernehmlassung zur Teilrevision darum, dass die sich daran Beteiligenden vorerst lediglich zu den beantragten Änderungen Stellung nehmen. Die Notwendigkeit nach weiterreichenden Anpassungen oder Neuerungen ist auch dem Gemeinderat bewusst. Eine Teilrevision wird zum jetzigen Zeitpunkt deshalb beantragt, weil das jetzt noch geltende Reglement keine hinreichende Basis für die Realisierung der verkehrsberuhigenden Massnahmen, die in den drei Gebieten Gründen, Feldreben und Unterwart vor Beginn der Euro 08 umgesetzt sein sollen, darstellt.
Die Vollzugsverordnung zum Reglement über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen der Gemeinde Muttenz (11.102) wird vom Gemeinderat beschlossen und hat lediglich orientierenden Charakter.

Das aktuell gültige Reglement über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen der Gemeinde Muttenz und alle übrigen gültigen Reglemente und Erlasse stehen zum Download zur Verfügung in der Rubrik Verwaltung / Reglemente und Erlasse.
Blaue Parkscheibe

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Einladung Gemeindeversammlung 18.03.2008 Trakt. 5, Reglement unbeschr Parkieren Blaue Zonen, VERNEHMLASSUNG.pdf Download 1 Einladung Gemeindeversammlung 18.03.2008 Trakt. 5, Reglement unbeschr Parkieren Blaue Zonen, VERNEHMLASSUNG.pdf
11.102 Verordnung zum Reglement über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen, Synopse_Vernehmlassung GV 18.03.2008.pdf Download 2 11.102 Verordnung zum Reglement über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen, Synopse_Vernehmlassung GV 18.03.2008.pdf