Stille Wahlen in den Schulrat Primarstufe, Sekundar- und Musikschulrat

15. April 2024

Für die Wahlen in den Schulrat Primarstufe*, Sekundar- und Musikschulrat sind fristgemäss bis 8. April 2024 um 12.00 Uhr genügend gültige Wahlvorschläge eingereicht worden. Da die Zahl der Vorgeschlagenen der Zahl der zu Wählenden entspricht, kann gemäss § 30 Abs. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) auf eine Urnenwahl verzichtet werden.

Der Gemeinderat wird als Erwahrungsinstanz die Mitglieder sämtlicher Schulräte als in Stiller Wahl gewählt erklären, die Stille Wahl erwahren und die Urnenwahl vom 9. Juni 2024 offiziell widerrufen. Diese Beschlüsse sowie die Listen der Gewählten werden sodann ordnungsgemäss im Anschlagkasten der Gemeindeverwaltung, auf der Website der Gemeinde Muttenz und im Muttenzer Anzeiger vom 17. Mai 2024 zusammen mit einer Rechtsmittelbelehrung publiziert.

*Der Kindergarten- und Primarschulrat heisst neu «Schulrat Primarstufe». Dies wurde bei der Teilrevision des Verwaltungs- und Organisationsreglements an der letztjährigen Juni-Gemeindeversammlung beschlossen und trat per 1. August 2023 in Kraft.

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