Als vom Souverän gewählte Behörde regelt der Sekundarschulrat die Belange der Sekundarschule.
Trägerschaft der Sekundarschule ist der Kanton Basel-Landschaft.

Amtsperiode: 1.8.2024 - 31.7.2028

Aufgaben eines Schulrates

  • Bringt Anliegen der Erziehungsberechtigten in die Schule ein
  • Wirkt bei der Anstellung der Schulleitung mit
  • Genehmigt das Schulprogramm
  • Ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung

Personen

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