Geschäftsordnung der Geschäftsleitungeen
Gemäss Gemeinderatsbeschluss Nr. 246 vom 21. Mai 2025 wurden per 1. Juli 2025 eine Geschäftsleitung sowie eine ergänzende Geschäftsleitung als neue operative Führungsorgane der Gemeindeverwaltung eingesetzt.
Gestützt auf § 76 des kantonalen Gemeindegesetzes, die Gemeindeordnung sowie das Verwaltungs- und Organisationsreglement, beschliesst der Gemeinderat die folgende Geschäftsordnung der Geschäftsleitungen
Informationen
- Datum
- 1. Juli 2025
- Erlass-Nr
- 10.004
- Autor/-in
- Gemeinderat
Dokumente
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10.004 Geschäftsordnung der Geschäftsleitungen (PDF, 80.29 kB) | Download | 0 | 10.004 Geschäftsordnung der Geschäftsleitungen |