Tagesheime Sonnenmatt, Geschäftsordnung

Rechtsgrundlage:
Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (Nr. 15.250) vom 13. Juni 2024

Inhalt:
Diese Geschäftsordnung regelt die Führung des Tagesheims Sonnenmatt.

Der Gemeinderat legt in den Allgemeinen Bestimmungen den Leistungsumfang für das Tagesheim Sonnenmatt fest und bestimmt Grundsätze für die Leitung und das Personal.

In der Geschäftsordnung werden die Rahmenbedingungen zur Aufnahme und für den Betreuungsvertrag sowie die Betreuung (Pädagogische Arbeit, Eingewöhnungszeit, Blockzeiten, Aufsichtspflicht, Krankheit und Unfall, Ferien und Abwesenheiten, Ernährung, Pflegeprodukte, Kleidung, Versicherung) definiert.

Der Gemeinderat legt in Kapitel D die Tarife und die finanziellen Bestimmungen für die Betreuung fest.

Hinweis:
Umfassende Information und Formulare siehe www.muttenz.ch/tagesbetreuung

Informationen

Datum
30. Oktober 2024
Erlass-Nr
15.260
Autor/-in
Gemeinderat

Dokumente

Name
15.260 Geschäftsordnung Tagesheim Sonnenmatt (PDF, 146.33 kB) Download 0 15.260 Geschäftsordnung Tagesheim Sonnenmatt

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