Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren

27. Juli 2020

Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren

Planvorlage der SBB AG betreffend Leitungsertüchtigung Muttenz - Birsfelden

Gemeinden Muttenz und Birsfelden
Gesuchstellerin

Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur Energie, Industriestrasse 1, 3054 Zollikofen

Gegenstand

Das vorliegende Plangenehmigungsgesuch beinhaltet im Wesentlichen einen Leitseilersatz zur Leitungsertüchtigung.

Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

Verfahren

Das Verfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1), dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr.

Öffentliche Auflage

Die Planunterlagen können vom 27. Juli 2020 bis 15. September (inkl. Fristenstillstand) während den ordentlichen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden:

- Bauverwaltung Muttenz, Kirchplatz 3, 4132 Muttenz

Aussteckung

Da es sich um eine bereits bestehende Anlage handelt, wird auf eine Aussteckung verzichtet.

Einsprachen

Einsprache kann erheben, wer nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101) und dem EntG Partei ist.

Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (vgl. Art. 18f Abs. 2 EBG in Verbindung mit Art. 35 – 37 EntG). Für nachträgliche Forderungen gilt Art. 41 EntG.

Bern, 24.Juli 2020
Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern