Einladung zur Vernehmlassung gemäss § 2a Abs. 2 und 3 des Verwaltungs- und Organisationsreglements der Gemeinde Muttenz (Nr. 10.001): Teilrevision Polizeireglement (Nr. 11.100)
Gerne laden wir Sie zur Vernehmlassung über die Teilrevision des Polizeireglements (Nr. 11.100) ein. Den Einwohnerinnen und Einwohner steht dafür die Website der Gemeinde zur Verfügung; auch sie sind eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben.
A Ausgangslage
Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass für die Handhabung von verrechenbaren Einsätzen der Gemeindepolizei das Reglement angepasst werden muss. Die Gelegenheit soll auch genutzt werden, um Bereiche, welche zu wenig klar ausformuliert sind, entsprechend anzupassen. Mit der Teilrevision wird der Gemeindepolizei ein aktuelles Reglement zur Verfügung gestellt, welches ihren täglichen Einsatz erleichtert und unnötige Diskussionen bei fehlbarem Verhalten verhindert.
B Polizeireglement
§ 5 Kostenersatz und Aufwandgebühr
Grundsätzlich werden alle beweis- und zuweisbaren Kosten weiterverrechnet. Die bestehende "kann-Formulierung" unter Abs. 3 widerspricht jedoch dieser Praxis und muss entsprechend angepasst werden. Zusätzlich werden betreffend die Verrechenbarkeit, Ergänzungen unter Abs. 3 aufgenommen, welche auf den durch die Gemeindepolizei gemachten Erfahrungen basieren.
§ 8 Verbotenes und strafbares Verhalten
Das Verrichten der Notdurft im öffentlichen Raum kann gemäss Ziffer 1.05 (Bussenkatalog / Anhang I) gebüsst werden. Bei der entsprechenden Bussenziffer wird auf § 8 des Polizeireglements verwiesen, jedoch ist dort das verbotene Verhalten nicht explizit erwähnt und muss ergänzt werden.
In die neue Formulierung betreffend das verbotene Verhalten (Verrichten der Notdurft), soll das Spucken im öffentlichen Raum zusätzlich mit aufgenommen werden, da dies immer wieder zu Beanstandungen aus der Bevölkerung führt und aktuell die entsprechenden Personen nur zum Unterlassen aufgefordert werden können.
§ 9 Feuerwerk und Himmelslaternen
Ausgehend der vielen Reklamationen im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerk bis in die frühen Morgenstunden soll dies an den zugelassenen Tagen zeitlich beschränkt werden.
§ 20 Äste, Hecken sowie Gefahrenabwehr
Mit der bestehenden Formulierung von § 20 ist der Handlungsspielraum auf entsprechende Gefahren im Bereich von Verkehrsflächen eingeschränkt. Mit dem Zusatz entsteht ein Handlungsspielraum in den übrigen Bereichen, welche nicht direkt die Verkehrsflächen betreffen.
C Termin für Ihre Anhörungsantwort
Bitte beachten Sie, dass Ihre Stellungnahme bis Freitag, 14. Juni 2024, schriftlich oder per E-Mail dem Gemeinderat zugesandt resp. übermittelt sein muss. Stellungnahmen, die nach diesem Termin eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Übermittlungen per E-Mail bitten wie Sie an GR_Sekretariat@muttenz.ch zu richten.
Bitte beachten Sie auch, dass der Wortlaut Ihrer Stellungnahme auf www.muttenz.ch ohne Änderungen publiziert wird.
Für Ihre Kenntnisnahme danken wir bestens. Ihrer Stellungnahme sehen wir mit Interesse entgegen und grüssen Sie freundlich.
Im Namen des Gemeinderates
Die Präsidentin
Franziska Stadelmann
Der Verwalter
Aldo Grünblatt
Zugehörige Objekte
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Synopse Polizeireglement 11.100 - Teilrevision 2024 (PDF, 269.17 kB) | Download | 0 | Synopse Polizeireglement 11.100 - Teilrevision 2024 |
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FDP Muttenz Stellungnahme Teilrevision Polizeireglement (PDF, 980.03 kB) | Download | 2 | FDP Muttenz Stellungnahme Teilrevision Polizeireglement |
Grüne Muttenz Stellungnahme Teilrevision Polizeireglement (PDF, 115.6 kB) | Download | 3 | Grüne Muttenz Stellungnahme Teilrevision Polizeireglement |
SP Muttenz Stellungnahme Teilrevision Polizeireglement (PDF, 110.22 kB) | Download | 4 | SP Muttenz Stellungnahme Teilrevision Polizeireglement |
SVP Muttenz Stellungnahme Teilrevision Polizeireglement (PDF, 12.38 kB) | Download | 5 | SVP Muttenz Stellungnahme Teilrevision Polizeireglement |
um Muttenz Stellungnahme Teilrevision Polizeireglement (PDF, 16.97 kB) | Download | 6 | um Muttenz Stellungnahme Teilrevision Polizeireglement |
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