Zivilschutz Urlaubs- /Dienstverschiebungsgesuch

Gesuche um Dienstverschiebung oder Urlaub sind spätestens 10 Tage vor dem Einrücken an die aufbietende Stelle zu richten und durch den Schutzpflichtigen persönlich zu verfassen.

Es besteht kein Anspruch auf Verschiebung oder Urlaub.

Urlaubsgesuche für die Zeit während dem Dienst, sind an den Leiter des Dienstanlasses zu richten.

Aktionen