Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbescheinigung)
Zuständige Abteilung: Stadtbüro Mit der Niederlassungsbescheinigung wird nachgewiesen von wann bis wann Sie in unserer Gemeinde wohnten, resp. seit wann Sie in unserer Gemeinde wohnen. Online-DiensteMit der Nutzung des Internetangebots anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen.
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