Bescheinigung zum Aufenthalt (Heimatausweis)
Zuständige Abteilung: Stadtbüro Sofern Sie sich vorübergehend (mind. 3 Monate) in einer anderen Gemeinde aufhalten und regelmässig nach Muttenz zurückkehren, sind Sie verpflichtet, sich bei der vorübergehenden Aufenthaltsgemeinde als Wochenaufenthalter oder Wochenaufenthalterin anzumelden. Online-DiensteMit der Nutzung des Internetangebots anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen.
|