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Abmeldung, Wegzug und eUmzug

Zuständige Abteilung: Stadtbüro

Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich bis höchstens 14 Tage nach Ihrem Wegzug zu den Schalteröffnungszeiten an einem unserer Schalter Einwohnerdienste am Kirchplatz 3 abmelden.

Bringen Sie die die folgenden Unterlagen mit:

  • Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen brauchen wir von Ihnen einen persönlicher Ausweis.
  • Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen brauchen wir von Ihnen den Ausländerausweis.

Seit dem 22. September 2020 ist es für einen definierten Personenkreis auch möglich, sich im Kanton Basel-Landschaft online über den eUmzug abzumelden. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: www.eumzug.swiss

Sie erhalten von uns eine Abmeldebescheinigung.
Die Abmeldung ist gratis.


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