Abmeldung, Wegzug und eUmzug
Zuständige Abteilung: Stadtbüro Sie verlassen unsere Gemeinde? Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich bis höchstens 14 Tage nach Ihrem Wegzug zu den Schalteröffnungszeiten an einem unserer Schalter Einwohnerdienste am Kirchplatz 3 abmelden. Bringen Sie die die folgenden Unterlagen mit:
Seit dem 22. September 2020 ist es für einen definierten Personenkreis auch möglich, sich im Kanton Basel-Landschaft online über den eUmzug abzumelden. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: www.eumzug.swiss
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