https://www.muttenz.ch/de/sichermain/sicherpolizei/
20.05.2022 08:34:40
Unter Anwendung der bestehenden Gesetze und Verordnungen wird für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung gesorgt. Strafbaren Handlungen und drohenden Gefahren beugt die Gemeindepolizei vor und bringt fehlbare Personen zur Anzeige.
Bei den Patrouillen werden Personen kontrolliert und die kantonale Polizei erhält Unterstützung bei ihren Aufgaben. Die Überwachung des rollenden und ruhenden Strassenverkehrs gehören zu den Aufgaben der Gemeindepolizei wie auch gezielte Geschwindigkeitskontrollen.
Fotoalbum mit Bildern aus dem Polizeialltag
Gemeindepolizei Muttenz | Polizei Basel-Landschaft, Polizeihauptposten Muttenz |
Hauptstrasse 2, 4132 Muttenz Telefon 061 466 62 19* E-Mail: gemeindepolizei@muttenz.ch *Telefon ausserhalb Schalteröffnungszeiten: Sprechen Sie aufs Band, wir rufen Sie zurück. |
Bahnhofsstrasse 5, 4132 Muttenz Telefon 061 553 47 17** / Fax 061 467 17 27 E-Mail: pol.muttenz@bl.ch Internet: Polizei Basel-Landschaft ** Ausserhalb der Schalteröffnungszeiten wird das Telefon auf den Polizeistützpunkt in Liestal umgeleitet. |
Zurzeit ist der Schalter geschlossen. Termin nach telefonischer Vereinbarung möglich. Telefonische Erreichbarkeit |
Schalteröffnungszeiten: Montag - Freitag: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr Samstag und Sonntag geschlossen |
Für Fundsachen/Fundbüro ist die Polizei Basel-Landschaft (Kantonspolizei) zuständig. Angaben rechts >>>> | Fundbüro: Fundgegenstände sind während den Öffnungszeiten der Polizei Basel-Landschaft in Muttenz an der Bahnhofstrasse 5 zu übergeben. An gleicher Stelle ist nach einem verlorenen Gegenstand nachzufragen. |
Gemeindereglemente zum Download | |
Halten von Hunden, Reglement | 11.600 |
Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund, Reglement | 16.200 |
Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund, Vollziehungsverordnung zum Reglement | 16.201 |
Polizeireglement | 11.100 |
Unbeschränktes Parkieren in Blauen Zonen, Reglement | 11.101 |
Unbeschränktes Parkieren in Blauen Zonen, Vollzugsverordnung | 11.102 |