Anhörung zur Totalrevision Abfallreglement

29. Juni 2021
Einladung zur Anhörung gemäss $ 2a Absätze 2 und 3 des Verwaltungs- und Organisationsreglements (VOR) der Gemeinde Muttenz vom 23. November 1999 (Nr. 10.001): Totalrevision Abfallreglement (Nr. 17.100)

Sehr geehrte Stimmberechtigte

Gerne laden wir Sie zur Anhörung zur Totalrevision des Abfallreglements (Nr. 17.100) ein. Den Einwohnerinnen und Einwohnern steht dafür die Website der Gemeinde zur Verfügung.

A Ausgangslage
Das heutige Abfallreglement der Gemeinde Muttenz ist seit dem 1. Januar 1993 in Kraft. Ausser einer Anpassung des $ 14 Strafbestimmungen im Jahr 2015 an die gesetzlichen Vorgaben wurden seither keine Änderungen am Reglement vorgenommen. In den vergangenen 28 Jahren haben sich jedoch sowohl die kantonalen und nationalen Gesetzgebungen wie auch die strategische Ausrichtung der Abfallwirtschaft geändert. Eine Totalrevision des Abfallreglements sowie die Anpassungen der dazugehörigen Verordnungen wurde deshalb notwendig. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung eines Entwurfs zu Händen des Gemeinderates beauftragt und in der Sitzung vom 9. Juni 2021 den Entwurf der Arbeitsgruppe genehmigt.

B Totalrevision Abfallreglement
Grundlage für die Totalrevision des Abfallreglements bildet die "Mustervorlage für die kommunalen Abfallreglemente" des Kantons vom 31. August 2020. Aufbau und Struktur der Mustervorlage wurden übernommen und einzelne Paragrafen an die Bedürfnisse der Gemeinde Muttenz angepasst. Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen im Reglement sind:

Begriffliche Präzisierungen
Die Begriffe der Abfallbewirtschaftung wurden präzisiert.

Private Abhol- und Entsorgungsdienste
Neu wurde für private Abhol- und Entsorgungsdienste, welche im Gemeindegebiet Abfälle aus Haushaltungen übernehmen, eine Bewilligungspflicht eingeführt.

Massnahmen gegen Littering
Betriebe aus dem Verpflegungsbereich können verpflichtet werden, ihre nächste Umgebung sauber zu halten und genügend Abfallkübel bereit zu stellen. Mit einer Busse kann bestraft werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig kleine Mengen von Abfällen wegwirft oder liegen lässt.

Abfallvermeidung
Bei Anlässen auf öffentlichem Grund besteht neu die Möglichkeit, Massnahmen zur Abfallvermeidung anzuordnen.

Erweiterte Strafbestimmungen
Die Strafbestimmungen sind erweitert worden und werde abschliessend aufgelistet.

Einführung einer Grundgebühr
Ein nicht unerheblicher Teil der Kosten der Abfallbewirtschaftung kann nicht direkt einer einzelne Abfallkategorie zugeordnet werden. Diese allgemeinen Kosten (Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Bau und Unterhalt der Sammelstellen, Konzepte/Planungen) sollen neu über eine Grundgebühr finanziert werden. Würde an der bisherigen Gebührenstruktur festgehalten und auf die Einführung einer solchen Grundgebühr verzichtet, müsste die Gebühr eines 35-L Kehrichtsackes von gegenwärtig CHF 1.80 auf rund CHF 2.50 und die Gebühr für die Gewerbekehrichtabfuhr von CHF 18.00 auf rund CHF 25.00 pro 100 kg erhöht werden.

Der Gemeinderat ist sich der Vor- und Nachteile sowohl zur Einführung einer Grundgebühr als auch zur Erhöhung der Abfallgebühren ohne Grundgebühr bewusst. Er erwartet insbesondere zu diesem Aspekt Ihre Rückmeldungen mit grossem Interesse.

Gegenwärtig ist das Projekt Kunststoffsammelsack in der Pilotphase und soll Ende Jahr ausgewertet werden. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Haltung zur Weiterführung der Kunststoffsammlung nicht Gegenstand dieser Anhörung ist. Mit dem vorliegenden Reglement ist auch eine Weiterführung der Kunststoffsammlung möglich.

Zum besseren Verständnis der Totalrevision des Abfallreglements liegt der Vernehmlassung der Entwurf der Vollzugsverordnung zum Abfallreglement der Gemeinde Muttenz bei. Der Entwurf der Vollzugsverordnung hat lediglich informativen Charakter und ist nicht Gegenstand der Vernehmlassung. Der Erlass der Vollzugsverordnung liegt in der Kompetenz des Gemeinderats. Mit der Beilage des Entwurfs der Vollzugsverordnung kann jedoch besser nachvollzogen werden, wie der Gemeinderat beabsichtigt, das Reglement umzusetzen.

In der Vollzugsverordnung werden neu alle Gebührenordnungen der Abfallbewirtschaftung integriert (Gebührenordnung zum Abfallreglement, Gebührenordnung zum Abfallreglement/Grünabfuhr, Gebührenordnung für den Häckseldienst, Gebührenordnung Kompostierungsanlage Hardacker, Gebührenordnung Tierköperentsorgung).

C Termin für Ihre Anhörungsantwort
Bitte beachten Sie, dass Ihre Stellungnahme bis Freitag, 30. Juli 2021, schriftlich oder per E-Mail dem Gemeinderat zugesandt resp. übermittelt sein muss. Stellungnahmen, die nach diesem Termin eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Übermittlungen per E-Mail bitten wie Sie an GR_Sekretariat@muttenz.bl.ch zu richten.

Bitte beachten Sie auch, dass der Wortlaut Ihrer Stellungnahme auf www.muttenz.ch ohne Änderungen publiziert wird.

Für Ihre Kenntnisnahme danken wir bestens. Ihrer Stellungnahme sehen wir mit Interesse entgegen und grüssen Sie freundlich.

IM NAMEN DES GEMEINDERATES

Die Präsidentin: Franziska Stadelmann
Der Verwalter: Aldo Grünblatt

 

Zugehörige Objekte

Name
Abfallreglement Synopse Anhörung Download 0 Abfallreglement Synopse Anhörung
Abfallreglement Vollzugsverordnung Synopse Anhörung Download 1 Abfallreglement Vollzugsverordnung Synopse Anhörung
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