PolizeireglementRechtsbasis: Gemeindegesetz § 47, Abs 1, Ziff. 2 Die Gemeindeversammlung regelt die polizeilichen Aufgaben der Gemeinde. Übertretungstatbestände werden beschrieben, Strafen festgelegt und Zuständigkeiten sowie Verfahren definiert. Im Anhang 1 ist der Bussenkatalog für folgende Bereiche aufgeführt:
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