Ersatzabgabereglement; Reglement über die Ersatzabgabe für notwendige AbstellplätzeRechtsgrundlage: § 107 Abs. 2 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 Inhalt: Dieses Reglement kommt zur Anwendung, wenn aufgrund von baubewilligungspflichtigen Neu- oder Umbauvorhaben oder der Zweckänderung bestehender Bauten ein gesetzlicher Abstellplatzbedarf für Motorfahrzeuge entsteht. Es regelt den Umgang mit den baugesetzlich notwendigen, jedoch aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht erstellbaren Abstellplätzen (Grundbedarf).
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