Multimedianetz (MMN) der Gemeinde Muttenz; Reglement über dasRechtsgrundlage Gemeindegesetz vom 28.5.1970, § 46 Abs. 1 und § 47 Abs. 1 Ziff. 2 Zum Inhalt: Die Gemeinde stellt ein eigenes Multimedianetz (MMN) für Fernseh- und Radioempfang, Internet, Telefonie und elektronische Kabel-Kommunikationsdienste zur Verfügung. In diesem Reglement üer das Multimedianetz (MMN) Muttenz werden unter Anderem geregelt: A) Allgemeine Bestimmungen; Aufsicht, Eigenwirtschaftlichkeit, Rechnungsführung, Ausbaustandards, Senderangebot sowie die Anschluss- und Betriebsbedingungen B) Beiträge und Gebühren D) Gebühren für besondere Dienstleistungen
Zugehörige Dienstleistung: Multimedianetz (MMN) Muttenz
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