Multimedianetz (MMN) der Gemeinde Muttenz; Verordnung zum Reglement über dasRechtsgrundlage: § 72 Abs. 1 Ziff. 1 des Gemeindegesetzes und § 27 des Reglements über das Multimedianetz (MMN) Muttenz Der Gemeinderat erlässt die Ausführungsbestimmungen im technischen Bereich und in der Betriebsorganisation. Begriffe wie "Wohnung" und "Zimmer" werden bestimmt, ausserdem werden die monatlichen Benutzungsgebühren und die weiteren Gebühren festgelegt.
Zugehörige Dienstleistung: Multimedianetz (MMN) Muttenz
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