Allgemeine Musikschule, BetriebsordnungDer Gemeinderat, gestützt auf § 8 Absatz 2 des Reglementes der allgemeinen Musikschule vom 27. März 2001 und die kantonale Verordnung für die Musikschule (GS 640.41) vom 13. Mai 2003 regelt den Musikschulbetrieb.
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