Personalverordnung Gemeinde MuttenzRechtsgrundlage: Gestützt auf § 81 des Personalreglements vom 16.6.2010 legt der Gemeinderat die Ausführungsbestimmungen fest. Inhalt In dieser Verordnung regelt der Gemeinderat in Ergänzung zum Personalreglement das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Muttenz in folgenden Bereichen: A. Allgemeine Bestimmungen B. Das Arbeitsverhältnis C. Rechte und Pflichten D. Lohn und andere geldwerte Leistungen E. Arbeitszeit F. Ferien und Urlaub G. Schlussbestimmungen Beschlossen an der Gemeinderatsitzung vom 24.11.2010 mit Beschluss Nr. 626, in Kraft ab 01.01.2011.
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