Tagesheime Sonnenmatt und Unterwart, Geschäftsordnung gültig ab 1.8.2019Rechtsgrundlage: Inhalt: Der Gemeinderat legt in den Allgemeinen Bestimmungen den Leistungsumfang für die beiden Tagesheime fest und bestimmt Grundsätze für die Leitung und das Personal. In der Geschäftsordnung werden die Rahmenbedingungen zur Aufnahme und für den Betreuungsvertrag sowie die Betreuung (Pädagogische Arbeit, Eingewöhnungszeit, Blockzeiten, Aufsichtspflicht, Krankheit und Unfall, Ferien und Abwesenheiten, Ernährung, Pflegeprodukte, Kleidung, Versicherung) definiert. Der Gemeinderat legt in Kapitel D die Tarife und die finanziellen Bestimmungen für die Betreuung fest. Hinweis:
Zugehörige Dienstleistung: Tagesbetreuung für Kinder / Tagesheime Sonnenmatt und Unterwart
|