https://www.muttenz.ch/de/onlineschalter/reglemente/?action=info&pubid=200870
02.02.2023 18:47:26
Rechtsgrundlage:
Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung vom 18.10.2018, § 16, Abs. 2
Inhalt:
Der Gemeinderat regelt die Führung der Tagefamilienorganisation insbesondere für die Tagesfamilienvermittlung und die Tagesbetreuenden (Anstellung, Lohn, Spesen, Aus- und Weiterbildung, Datenschutz und Schweigepflicht).
In der Geschäftsordnung werden die Rahmenbedingungen zur Aufnahme und für den Betreuungsvertrag sowie die Betreuung (Pädagogische Arbeit, Eingewöhnungszeit, Aufsichtspflicht, Ernährung und Kleidung, Versicherung und Zusammenarbeit Erziehungsberechtigte-Tagesbetreuende) definiert.
Der Gemeinderat legt in Kapitel E die Tarife und die finanziellen Bestimmungen für die Tagesbetreuung fest.
Hinweis:
Umfassende Informationen und Formulare siehe www.muttenz.ch/tagesbetreuung
Datum: | 19. Jan. 2022 |
Erlass-Nr.: | 15.270 |
Autor: | Gemeinderat |
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