Tagesfamilienorganisation, Geschäftsordnung gültig ab 1.1.2022

Rechtsgrundlage:
Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung vom 18.10.2018, § 16, Abs. 2

Inhalt:
Der Gemeinderat regelt die Führung der Tagefamilienorganisation insbesondere für die Tagesfamilienvermittlung und die Tagesbetreuenden (Anstellung, Lohn, Spesen, Aus- und Weiterbildung, Datenschutz und Schweigepflicht).

In der Geschäftsordnung werden die Rahmenbedingungen zur Aufnahme und für den Betreuungsvertrag sowie die Betreuung (Pädagogische Arbeit, Eingewöhnungszeit, Aufsichtspflicht, Ernährung und Kleidung, Versicherung und Zusammenarbeit Erziehungsberechtigte-Tagesbetreuende) definiert.

Der Gemeinderat legt in Kapitel E die Tarife und die finanziellen Bestimmungen für die Tagesbetreuung fest.

Hinweis:
Umfassende Informationen und Formulare siehe www.muttenz.ch/tagesbetreuung

Informationen

Datum
19. Januar 2022
Erlass-Nr
15.270
Autor/-in
Gemeinderat

Dokumente

Name
15.270 Geschäftsordnung der Tagesfamilienorganisation der Gemeinde Muttenz (PDF, 122.95 kB) Download 0 15.270 Geschäftsordnung der Tagesfamilienorganisation der Gemeinde Muttenz

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon