Allgemeine Gebühren- und Benützungsordnung

Rechtsbasis:
Gemeindegesetz § 152 und Verwaltungs- und Organisationsreglement § 28, Abs. 1

Der Gemeinderat regelt die Erhebung von Gebühren, welche nicht bereits in den einschlägigen Rechtsgrundlagen (Reglemente und Verordnungen) festgelegt sind. Dies betrifft insbesondere:

Verwaltungsgebühren
1.1 Dienstleistung der Verwaltung für Dritte
1.2 Fotokopien
1.3 Niederlassung und Aufenthalt, Identitätsausweise, Bescheinigungen und Beglaubigungen
1.4 Verkauf Drucksachen

2. Benützungsgebühren
2.1 Ausleihe von Materialien Werkhof

Informationen

Datum
21. November 2018
Erlass-Nr
10.003
Autor/-in
Gemeinderat

Dokumente

Name
10.003 Allgemeine Gebühren- und Benützungsordnung der Gemeinde Muttenz, Fassung 21.11.2018 (PDF, 136.4 kB) Download 0 10.003 Allgemeine Gebühren- und Benützungsordnung der Gemeinde Muttenz, Fassung 21.11.2018