Fristerstreckung Steuererklärung
Ein Fristerstreckungsgesuch ist an die auf Ihrer Steuererklärung (Seite 1) aufgedruckte Behörde/Gemeinde zu richten: Verfahren: - Fristerstreckungsgesuche bis 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist werden entgegen genommen, jedoch nicht bestätigt.
- Fristerstreckungen die mehr als 2 Monate über die aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen sind gebührenpflichtig und werden von der Kantonalen Steuerverwaltung Liestal bestätigt und mit CHF 40 Gebühren belegt.
- Fristerstreckungsgesuche die mehr als 6 Monate über die aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen sind zu begründen (nicht begründete Gesuche werden nicht bewilligt!)
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