Bedingtes Feuerverbot wird aufgehoben – Waldbrandgefahrenstufe 1

14. Mai 2020

Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft hat sich erneut entspannt (neu Waldbrandgefahrenstufe 1). Das bedingte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe* wird aufgehoben.

Die gesunkenen Temperaturen und die Niederschläge der vergangenen Tage haben im ganzen Kanton Basel-Landschaft eine Entspannung der Lage gebracht. Das bedingte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird aufgehoben. Im Umgang mit Feuern im Wald und in Waldesnähe ist jedoch immer Vorsicht angebracht. Auch kann die lokale Waldbrandgefahr von der generellen Waldbrandgefahr abweichen.

Der Kantonale Krisenstab und das Amt für Wald beider Basel danken der Bevölkerung für das Befolgen der angeordneten Massnahmen.

Webseite Waldbrandgefahr

* Waldesnähe:
Gemäss kantonaler Information vom 24. April 2020 gilt für den Begriff „Waldesnähe“ ein Abstand von 50 Metern vom Waldrand, ausgenommen davon ist das Siedlungsgebiet.

Für Rückfragen: Ueli Meier, Amt für Wald beider Basel (VGD), 061 552 56 51

Rolf Wirz, Infodienst KKS, 061 552 59 11