Kontaktstelle Zivilschutz

23. März 2020

Zur Unterstützung von Hilfsbedürftigen und Spezialfällen wird eine Kontaktstelle Zivilschutz aufgeschaltet. Der Zivilschutz unterstützt grundsätzlich nur Personen über 65 Jahre, welche keine anderweitige Unterstützung durch Familienangehörige oder Bekannte erhalten. Er entscheidet nach weiteren Kriterien und nach seinen Kapazitäten über die Unterstützungsleistungen.