Die Gemeinde informiertStellungnahme zur Verordnung zum kantonalen Personalgesetz - Verbesserte Online-Wasserzählermeldung - Vorsicht vor Taschendieben in den Einkaufszentren - Jagddatum im Dezember - Advents-Kalender-Fenster 2019 - Sonntagsverkäufe im Advent, Weihnachtsmarkt mit Weihnachtszauber 2019 - Information zur Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung -
Stellungnahme zur Verordnung zum kantonalen Personalgesetz Der Gemeinderat Muttenz folgt in seiner Stellungnahme dem Verband Basellandschaftliche Gemeinden (VBLG) und lehnt die vorgeschlagenen Anpassungen ab und fordert den Regierungsrat auf, darauf zu verzichten. Falls der Regierungsrat eine Anpassung dennoch für notwendig hält, wird eine Überarbeitung erwartet. Dabei wird gefordert, dass der VBLG mindestens paritätisch nicht nur in die Formulierung der Modellumschreibungen, sondern auch in die Bewertungskommission eingebunden ist. Muttenz, 18. November 2019 DER GEMEINDERAT (Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)
Verbesserte Online-Wasserzählermeldung Wie jedes Jahr hat die Verwaltung Anfang November die blauen Wasserzähler-Meldekarten an die Liegenschaftseigentümer und -eigentümerinnen oder die von ihnen eingesetzten Hausverwaltungen mit Bitte um Selbstablesung und Rückmeldung verschickt. In einem wechselnden Teilgebiet wird im 5-Jahres-Rhythmus die Ablesung durch Gemeindemitarbeiter direkt vor Ort vorgenommen. Dieses Jahr im Gebiet Wartenberg. Alternativ zur Meldung mit der Meldekarte können Sie den Zählerstand über die Gemeindewebsite www.muttenz.ch direkt melden. Dazu ist auf der Startseite ein DirektLINK „Wasserzählermeldung“ aufgeschaltet. Das Vorgehen ist ganz einfach: 1. Benutzerkonto eröffnen (erst- und einmaliger Vorgang) 2. Aktuellen Wasserzählerstand erfassen. (Eine Anleitung liegt der zugestellten Wasserzählermeldekarte bei) Die Gemeinde unternimmt mit diesem Online-Dienst einen wichtigen Schritt bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse und verbessert das Angebot im Online-Schalter für die Bevölkerung. Letztes Jagddatum im Dezember 2019 Die Jagdgesellschaft Muttenz meldet zur Information aller Waldgänger und Waldgängerinnen den letzten Jagdtermin für dieses Jahr: Donnerstag, 5. Dezember 2019 Die Jäger und Jägerinnen erfüllen einen wichtigen Auftrag bei der Regulierung des Wildbestandes und dienen damit der Natur. Den Fensteröffnungsplan des Verkehrsvereins entnehmen Sie dem Muttenzer Amtsanzeiger und hier. Die Fensteröffnung im Bauernhausmuseum findet wie immer am 6. Dezember, 18 bis 20 Uhr statt. Sonntagsverkäufe im Advent 15. & 22. Dezember 2019 In Muttenz sind die beliebten Sonntagsverkäufe in der Adventszeit auf den 15. und 22. Dezember 2019 festgelegt worden. Der Weihnachtsmarkt mit dem Winterzauber des Detailhandels von Muttenz findet am Wochenende vom 14./15. Dezember statt. An den Marktständen entlang der Hauptstrasse sowie in zahlreich geöffneten Geschäften gibt es gewiss die eine oder andere Trouvaille als Weihnachtsdekoration, -geschenk oder auch für die Weihnachtsbackstube in Ihrer Küche. Öffnungszeiten: Samstag, 14. Dezember, 10.00 - 20.00 Uhr Sonntag, 15. Dezember, 12.00 - 18.00 Uhr. Der Winterzauber findet vom 22. November 2019 bis 2. Februar 2020 statt. Weitere Auskünfte: KMU Muttenz, www.kmu-muttenz.ch oder Daniel Burkhardt, Papeterie Rössligass, Information zur Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung Personen, die der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) unterstehen und ein unteres oder mittleres Einkommen erzielen, haben Anspruch auf Prämienverbilligung. Für die Bestimmung des massgebenden Jahreseinkommens gilt die rechtskräftige Steuerveranlagung des Vor-Vorjahres. Die AHV-Ausgleichskasse kann nur anhand der rechtskräftigen Steuerveranlagung prüfen, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht und das Antrags- oder Gesuchsformular versenden. Reicht die steuerpflichtige Person die Steuererklärung verspätet ein oder erhebt sie Beschwerde gegen die Steuerveranlagung, verzögert sich die Anspruchsabklärung und der Versand der (Antrags- oder Gesuchs-) Formulare. Geltend machen des Anspruchs Personen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten wie beschrieben von der AHV-Ausgleichskasse automatisch ein Antragsformular oder ein Gesuchsformular. Diese Formulare müssen sie mit den erforderlichen Angaben ergänzen, unterschreiben und der AHV-Ausgleichskasse wieder zustellen. Sobald die anspruchsberechtigte Person das Antrags- oder Gesuchsformular zurückgeschickt hat, kann die AHV-Ausgleichskasse den jeweiligen Krankenversicherer über die Höhe der Prämienverbilligung informieren. Weitere Informationen können Sie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Muttenz, Tel. 061 466 62 06, beziehen oder direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter „Prämienverbilligung“ herunterladen. AHV-Zweigstelle Muttenz Vorsicht vor Taschendieben in den Einkaufszentren Die Täterschaft ist ausgesprochen dreist und raffiniert und beobachtet die Opfer im Voraus. Nach dem Diebstahl eines Portemonnaies gelingt es ihr mittels Kreditkarten etc., welche sich im Portemonnaie befanden, an Bank- und Postomaten unrechtmässig grössere Geldbeträge zu beziehen. Die Gemeindepolizei Muttenz ist regelmässig in den grösseren Einkaufsgeschäften in Muttenz präsent, um so allfälligen Portemonnaie-Diebstählen vorzubeugen. Wir werden versuchen, die Kunden in dieser Thematik zu sensibilisieren und sie auf Unvorsichtigkeiten aufmerksam zu machen. Wir bitten Sie aber auch um Ihre Mithilfe, indem Sie der Polizei Basel-Landschaft via Notruf 117 und 112 verdächtige Beobachtungen und Wahrnehmungen melden. Vorsichtsmassnahmen und Verhaltensregeln:
Ihre Gemeindepolizei Muttenz ![]() Datum der Neuigkeit 18. Nov. 2019
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