Ersatzwahl Gemeindepräsidium

22. August 2019

Nach dem Rücktritt von Gemeindepräsident Peter Vogt ist das Gemeindepräsidium seit dem 1. Juli 2019 vakant. Gemäss § 25 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte ordnet der Gemeinderat die Ersatzwahl wiefolgt an:

  1. 1. Die Ersatzwahl des Gemeindepräsidiums für den Rest der Amtsperiode bis 30. Juni 2020 wird auf den 20. Oktober 2019 angesetzt. Eingabefrist für Wahlvorschläge zur Ermöglichung einer stillen Wahl bei der Gemeindeverwaltung: Montag, 2. September 2019, 17.00 Uhr.
    Wenn nur ein Wahlvorschlag vorliegt, widerruft die Gemeindekommission als Erwahrungsinstanz die Urnenwahl und erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt und publiziert die Wahl mit Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit (voraussichtlich im Muttenzer Amtsanzeiger 20. Sept. 2019).
  2. Eine allfällige Nachwahl wird auf den 24. November 2019 angesetzt. Eingabefrist für Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung: Montag, 28. Oktober 2019, 17.00 Uhr.