Baselbieter Gemeinderäte gegen die Ausgleichsinitiative

22. Januar 2019

Mediencommuniqué

Kein neuer Ausgleich der Sozialhilfekosten

Die Gemeinderäte von knapp 30 Baselbieter Gemeinden sagen Nein zur Gemeindeinitiative zum Ausgleich der Sozialhilfekosten (Ausgleichsinitiative) wie auch zum Gegenvorschlag des Landrates. Sie anerkennen, dass einzelne Gemeinden sehr stark durch Sozialhilfeausgaben belastet sind. Es braucht dazu kein neues System oder Solidaritätsbeiträge, die alle Gemeinden unnötig zusätzlich belasten. Den betroffenen Gemeinden kann im Rahmen des bestehenden Finanzausgleichs ausreichend geholfen werden.

Elf Gemeinden haben 2016 die Initiative über den Ausgleich der Sozialhilfekosten (Ausgleichsinitiative) eingereicht. Die Initiative verlangt, dass 70 % der Nettosozialhilfekosten aller Gemeinden nach der Einwohnerzahl auf alle Gemeinden verteilt und nur die restlichen 30 % von der jeweiligen Gemeinde selbst getragen werden. Der Regierungsrat, der Landrat und die Gemeinderäte von 29 Gemeinden, die insgesamt 61% der Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons vertreten, lehnen diese Initiative ab, weil diese mit dem geforderten Kostenausgleich eine völlige Umkehr des heutigen Systems bedeuten würde. Ein Anreiz, die Sozialhilfekosten im Griff zu halten, bestünde kaum mehr, was letztlich alle Gemeinden finanziell zusätzlich belasten würde.

Auch der vom Landrat verabschiedete Gegenvorschlag vermag nicht zu überzeugen. Zusätzlich zum bestehenden Finanzausgleich soll neu ein weiteres «Kässeli» für Solidaritätsbeiträge geschaffen werden. Diese sind von allen Gemeinden vorbehaltlos zu zahlen und betragen CHF 10.- pro Einwohner/in. Ergänzt werden diese Solidaritätsbeiträge mit Zahlungen von jeder Gemeinde von maximal CHF 2.50 pro Einwohner/in in den weiterhin bestehenden Härtefonds.

Mit der Lastenabgeltung Sozialhilfe und den Härtebeiträgen im Rahmen des Ausgleichsfonds des Finanzausgleichsgesetzes stehen die Instrumente heute bereits zur Verfügung, um Gemeinden mit einer überdurchschnittlichen Belastung durch Sozialhilfekosten unterstützen zu können. Die Mittel im Ausgleichsfonds sind verfügbar. Der Regierungsrat kann in eigener Kompetenz die Regeln zur Ausrichtung von Härtebeiträgen aus dem Ausgleichsfonds lockern und damit den Zugang zu diesen Mitteln vereinfachen.

Der Gegenvorschlag des Landrates weist den Mangel auf, dass er den wirklich bedürftigen Gemeinden zu wenig und solchen, welche finanziell stark sind, unnötig viele Mittel bereitstellt. So werden auch Gebergemeinden im Rahmen des Finanzausgleichs Solidaritätsbeiträge erhalten, wenn sie eine überdurchschnittliche Sozialhilfequote aufweisen. Ein solches Giesskannensystem lehnt die Gruppe «Baselbieter Gemeinderäte gegen die Ausgleichsinitiative» ab. Sie empfiehlt am 10. Februar ein doppeltes Nein an der Urne.

Auskunftspersonen:
Melchior Buchs, Gemeindepräsident Reinach BL, 079 415 88 28
Markus Eigenmann, Gemeindepräsident Arlesheim, 079 309 05 46
Marianne Hollinger, Gemeindepräsidentin Aesch, 076 575 98 40

Folgende Gemeinden treten für ein 2x NEIN ein:
Aesch, Allschwil, Anwil, Arboldswil, Arlesheim, Arisdorf, Bennwil, Binningen, Birsfelden, Bottmingen, Bretzwil, Buckten, Duggingen, Giebenach, Hersberg, Münchenstein, Muttenz, Nenzlingen, Oberwil, Ormalingen, Pfeffingen, Pratteln, Reinach, Rickenbach, Therwil, Wahlen, Wenslingen, Wintersingen