Die Gemeinde informiert

21. Januar 2019
Spende an Probigua-Verein - Hochhauskonzept Muttenz - Beschwerde gegen Gemeindeversammlungsbeschluss - Traktanden für die Gemeindeversammlung vom 19. März 2019 - Radio- und TV-Gebührenrechnungen der SERAFE (vorher Billag) - Aktuelles zu den Steuern - Parkiergebühren neu mit App bezahlen - Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen - Gleisunterhaltsarbeiten der SBB - Hundekontrolle - Autobahnvignette 2019 - Keine halben Sachen beim Lüften

Aus dem Gemeinderat
- Spende an Probigua-Verein
- Hochhauskonzept Muttenz
- Beschwerde gegen Gemeindeversammlungsbeschluss
- Traktanden für die Gemeindeversammlung vom 19. März 2019

Aus der Verwaltung
- Radio- und TV-Gebührenrechnungen der SERAFE (vorher Billag)
- Parkiergebühren neu mit App bezahlen
- Aktuelles zu den Steuern
- Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen
- Gleisunterhaltsarbeiten der SBB
- Hundekontrolle
- Autobahnvignette 2019
- Keine halben Sachen beim Lüften

 

Aus dem Gemeinderat

Spende an Probigua-Verein
Der Gemeinderat unterstützt den Muttenzer Probigua-Verein Schweiz mit einer Spende von CHF 3‘000.-- um an einer ruralen Schule in Guatemala eine Toilettenanlage zu bauen. Seit 20 Jahren hilft der Verein Probigua die Bildung in Guatemala zu verbessern und hat in dieser Zeit unter anderem 17 Schulhäuser realisiert.

Hochhauskonzept Muttenz
Infolge reger Bautätigkeit und laufender Planungen hat sich der Gemeinderat entschlossen, kommunale Richtlinien für Hochhäuser zu formulieren. Damit wurde eine gute Grundlage geschaffen um weiterhin eine ortsgerechte Siedlungsentwicklung zu ermöglichen. Aufbauend auf den vorhandenen Grundlagen und Strukturen wurden das Siedlungsgebiet von Muttenz untersucht und die Erkenntnisse zusammenfassend dargestellt. Aus dieser Überprüfung resultieren die in der nun vorliegenden Planungsgrundlage dargestellten Ausschluss- und Eignungsräume. Das Hochhauskonzept steht allen Interessierten hier zur Verfügung.

Beschwerde gegen Gemeindeversammlungsbeschluss
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2018 auf Einführung von Abgeltungen für das Nutzungsrecht von öffentlichem Areal für die Erstellung, den Betrieb und Unterhalt der Infrastrukturen Multimedianetz, Wasser und Abwasser (Erfolgsrechnung Konten 3321.3920, 6150.4920, 7101.3920 und 7201.3920) durch Muttenzer Stimmberechtigte Beschwerde beim Regierungsrat Basel-Landschaft erhoben wurde. Der Rechtsdienst des Regierungsrates bittet den Gemeinderat im Rahmen der Vernehmlassung um Stellungnahme.

Traktanden für die Gemeindeversammlung vom 19. März 2019
Der Gemeinderat hat die Traktanden für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 19. März 2019 festgelegt. Es sind die folgenden Traktanden vorgesehen:
- Mutation Quartierplanreglement „Stettbrunnen"
- Sondervorlage Sanierung Hauptstrasse
- Antrag Grüne Muttenz (P. Hartmann) und Mitunterzeichnete gemäss § 68 Gemeindegesetz in Sachen Einführung einer Kunststoffsammlung in Muttenz, Abstimmung über Erheblicherklärung

Auf die Geschäfte wird ausführlich im Überweisungsschreiben eingegangen, welches im Amtsanzeiger vom 22. Februar 2019 publiziert wird.

DER GEMEINDERAT
Muttenz, 21. Januar 2019

(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)

 

Aus der Verwaltung

Radio- und TV-Gebührenrechnungen der SERAFE (vorher Billag)
Gemeindeverwaltung. Ab 2019 ist neu die Firma SERAFE zuständig für den Versand der Rechnungen für die Radio- und Fernsehabgaben. Die Rechnungen 2019 von SERAFE werden in diesen Tagen an alle Haushalte versendet. Die entsprechenden Daten, mit Stand vom 2. Januar 2019 wurden der SERAFE vom Statistischen Amt des Kantons Basel-Landschaft zur Verfügung gestellt.
Leider war es der SERAFE nicht möglich alle aktuellen Daten zu verarbeiten. Deshalb kann es sein, dass Personendaten auf Ihrer Rechnung nicht aktuell sind. Unschön ist, dass auch verstorbene Personen angeschrieben worden sind.
Sollten falsche Personendaten also z.B. falsche Schreibweise der amtlichen Namen, falsche Adressangaben oder falsche Personen in Ihrem Haushalt auf Ihrer Rechnung aufgeführt sein, melden Sie dies bitte den Einwohnerdiensten (Tel 061 466 62 04). Die Daten werden von den Einwohnerdiensten geprüft resp. korrigiert. Sie erhalten dann gemäss SERAFE automatisch eine neue Rechnung. Sollte sich herausstellen, dass die Daten im Einwohnerregister korrekt sind, müssen Sie sich direkt bei der Firma SERAFE (Telefon 058 201 31 67 oder info@serafe.ch ) melden. Dies gilt auch für Fragen betreffend Zahlungspflicht resp. Entbindung der Zahlungspflicht. Bitte beachten Sie dazu das Infoblatt, welches der Rechnung beigelegt ist. Informationen zu den Abgaben für Radio und Fernsehen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Kommunikation BAKOM.

Parkiergebühren neu mit App bezahlen
In Muttenz gibt es schon seit längerer Zeit eine Parkplatzbewirtschaftung. Wer sein Fahrzeug beispielsweise auf der Hauptstrasse vor der Post abstellt, muss für die Zeit seiner Besorgungen die dortige Parkuhr bedienen. Weitere Parkuhren befinden sich in der Jakob Eglin-Strasse, beim Brühlweg und an der Gründenstrasse.

Seit dem 1. Januar 2019 werden auch die kommunalen Parkplätze beim Hallenbad und bei den Primarschulhäusern Gründen und Donnerbaum bewirtschaftet und stehen somit nicht mehr kostenlos zur Verfügung. Der Gemeinderat berichtete bereits darüber.

Neu wird für alle diese Parkfelder zusätzlich zur Bezahlmöglichkeit mit Münzen auch das Bezahlen mit Parkingpay-App und TWINT eingeführt. An allen Parkuhren sind Kleber aufgebracht, die auf diese Möglichkeit hinweisen.

Parkingpay-App
Wer immer wieder einmal in Muttenz, anderen Baselbieter Gemeinden, Basel oder weiteren Orten in der Schweiz diese einfache bargeldlose Bezahlmöglichkeit fürs Parkieren nutzen will, kann sich dazu die App von www.parkingpay.ch bereits jetzt auf seinem Mobiltelefon installieren.

Das geht so:
1. App „Parkingpay" bei Google Play oder im Apple App Store suchen
2. App installieren
3. App öffnen
4. Anmelden (E-Mail, Passwort, AGB akzeptieren)
5. Konto einrichten (Name, Adresse, Fahrzeuge)

In der App stehen zwei Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung
a) Lastschriftverfahren (LSV/DD) mit Belastung der monatlichen Parkgebühren auf dem Bank- oder Postkonto
b) Vorauszahlung mit Laden des Parkingpay-Kontos (Mindestbetrag CHF 20.-) über e-payment. Es können online auch Einzahlungsscheine bei Parkingpay bestellt werden.

TWINT
Eine weitere Möglichkeit ist das bargeldlose Bezahlen über TWINT: Man scannt den QR-Code an der Parkuhr, gibt das Autokennzeichen ein und wählt die gewünschte Parkzeit.

Vorteile und Nachteile der Bezahlmöglichkeiten
Der Vorteil von TWINT ist, dass viele die TWINT-App bereits auf dem Handy haben. Hier bleibt aber noch der Gang zur Parkuhr, um den QR-Code zu scannen. Mit der bargeldlosen Zahlung kann man einfach nachzahlen, ohne vor Ort zu sein, und bezahlt am Schluss des Parkierens nur die tatsächlich genutzte Parkzeit. Mit Parkingpay hat man zwar nochmals eine zusätzliche App auf dem Handy, dafür entfällt der Gang zur Parkuhr.

Auch das Münz hat seine Vorteile: Es hinterlässt keine digitalen Spuren. Der grosse Nachteil ist allerdings, dass man nicht beanspruchte Parkplatz-Zeit nicht zurückerstatten lassen kann. Das wird dann zum Problem, wenn man nur grosse Münzen dabei hat.

Wir sind überzeugt, dass mit der Einführung der bargeldlosen Zahlungsmöglichkeit eine praktische zusätzliche Zahlmöglichkeit für die Parkiergebühren zur Verfügung steht.

Aktuelles aus der Steuerverwaltung
Versand der Steuererklärungsformulare 2018

Anfang Februar 2019 erhalten alle Steuerpflichtigen ihre Steuererklärungsformulare für das Jahr 2018. Die vollständig ausgefüllte Steuererklärung ist mitsamt Beilagen bis am 31. März 2019 (Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige) bzw. bis am 30. Juni 2019 (Selbständigerwerbende) bei der zuständigen Veranlagungsbehörde einzureichen.

Fristerstreckung online beantragen
Es wird automatisch eine stillschweigende Frist von 2 Monaten über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Ersteinreichungsfrist gewährt. Eine darüber hinausgehende Frist kann einfach und bequem online beantragt werden.

Wohneigentumsbesteuerung
Das Liegenschaftsblatt «Angaben für die Steuerklärung – Liegenschaftswerte im Kanton Basel-Landschaft» wird auch für das Steuerjahr 2018 verschickt. Darin sind die mit Annahme des Gegenvorschlags des Landrats zur zurückgezogenen Gesetzesinitiative «Für eine faire steuerliche Behandlung der Wohnkosten» beschlossenen Änderungen bereits enthalten. Diese gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2018. Weitere Informationen enthält das Begleitschreiben zum Liegenschaftsblatt.

Neuerung bei der Umbuchungspraxis
Die Steuerverwaltung führt mit dem ersten ordentlichen Rechnungslauf per Ende Januar 2019 eine bedeutende Neuerung ein: Ab diesem Zeitpunkt werden keine automatischen

Umbuchungen von definitiven Guthaben zwischen Konten der Staats- bzw. Gemeindesteuer und der direkten Bundessteuer – und umgekehrt – mehr vorgenommen. Weiterhin automatisch umgebucht werden definitive Guthaben innerhalb der gleichen Sachgebiete. Hier finden Sie dazu weitere Informationen. Die Vorausrechnungen, welche Anfang Januar 2019 verschickt werden, sind von dieser Anpassung normalerweise noch nicht betroffen.

Steuererklärung einfach und bequem mit EasyTax am PC ausfüllen
- Download "EasyTax"  Für das Ausfüllen der Steuererklärung 2018 steht das Programm «EasyTax 2018» ab Anfang Februar 2019 zum Herunterladen bereit.
- CD Die meisten Steuerpflichtigen nutzen die Möglichkeit, das Easy-Tax-Programm direkt von der Website herunterzuladen. Die Nachfrage nach CDs hat in den letzten Jahren markant abgenommen. Aufgrund des geringen Bedarfs stellt die Steuerverwaltung CDs neu selbst her. Die CD kann per Post bei folgender Adresse bestellt werden:
Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
EasyTax (Support)
Rheinstrasse 33
4410 Liestal

Bitte legen Sie ein an sich selbst adressiertes und frankiertes Rückkuvert bei! Die bestellten CDs werden ab Anfang März 2019 der Post zum Versand übergeben.

Ausbildungsbeiträge / Stipendien
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt bei Einhalten der Grundvoraussetzungen Ausbildungsbeiträge und Stipendien nach dem Grundsatz der Subsidiarität, das heisst wenn die Kosten weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden können.
Die Gesuchsformulare um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen können bei der Hauptabteilung Ausbildungsbeiträge, Tel. 061 552 79 99, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal, oder am Steuerschalter im Gemeindehaus Muttenz am Kirchplatz 3 bezogen werden. Eingereicht werden müssen die Formulare bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde der Eltern. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen
Hier können Sie sich für eine automatisierte E-Mail-Zustellung anmelden und erhalten Hinweise und Erinnerungen z.B. für:
- Anlässe aus dem Veranstaltungskalender
- Abfallsammlungen (Weihnachtsbaum, Grüngut, Papier, Sonderabfall) sowie Häckseltage - Abstimmungs- und Wahltermine
- Einreichung Steuererklärung (31. März) oder Zahlungstermin Gemeindesteuern (31. Oktober).

Gleisunterhaltsarbeiten der SBB
Wie die SBB mitteilt, müssen in der Zeit vom 20. bis 26. Januar 2019 jeweils von 21.30 Uhr bis 6.00 Uhr teilweise lärmintensive Gleisunterhaltsarbeiten durchgeführt werden.
Um den Zugverkehr am Tag aufrecht zu erhalten und die Sicherheit unserer Mitarbeitenden gewährleisten zu können, ist die SBB gezwungen, einige der Arbeiten im Gleisbereich in der Nacht bei gesperrtem Gleis und ausgeschalteter Fahrleitung zu realisieren. Es werden in der Nacht nur Arbeiten ausgeführt, die die SBB am Tag nicht realisieren können, weil sie zu nahe an den fahrenden Zügen oder der Fahrleitung sind.
Die SBB sind sich bewusst, dass Bauprojekte leider oft mit Unannehmlichkeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner der Baustelle verbunden sind und bemühen sich, den Lärm und die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.

Kontakt:
SBB AG, Instandhaltung Mitte, Olten
instandhaltung.mitte@sbb.ch
www.sbb.ch/unterhalt

Hundekontrolle
Hunderegistrierung

Haben Sie einen (neuen) Hund? Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht innert 14 Tagen gilt auch für die Weitergabe oder beim Tod des Hundes.

Zur Anmeldung Ihres Hundes bei den Einwohnerdiensten benötigen wir folgende Unterlagen:
- Daten des Hundes inkl. Chip Nummer
- Nachweis der Haftpflichtversicherung, dass Sie als Hundehalter gedeckt sind

Gebühren 
Auch zuziehende Hunde, für welche in anderen Kantonen oder Gemeinden bereits Gebühren bzw. Steuern bezahlt wurden, sind ordnungsgemäss anzumelden. Die Hundegebühren werden jedoch erst nach Ablauf der bezahlten Periode erhoben. Die Hundegebühr wird pro Kalenderjahr erhoben, erstmalig ab Beginn der Gebührenpflicht bis Ende Jahr anteilmässig. Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung. Die weiteren, detaillierten Bestimmungen sind im Hundereglement und der zugehörigen Verordnung festgehalten.

Abmelden Ihres Hundes
Teilen Sie uns dies bitte telefonisch, mittels E-Mail oder direkt über unseren Online-Schalter mit. So erhalten Sie im neuen Jahr keine Rechnung der Hundegebühr für Ihren verstorbenen Hund.

Aufhebung Hundekursobligatorium
Der Entscheid des eidgenössischen Parlaments, das nationale Hundekursobligatorium wieder abzuschaffen, ist seit 1. Januar 2017 in Kraft Die bestehende Bewilligungspflicht für potentiell gefährliche Hunde ist von diesem nationalen Entscheid nicht tangiert und gilt weiterhin.

Den Kantonen ist es weiterhin überlassen, Hundekurse für obligatorisch zu erklären. Hierfür fehlt im Kanton Basel-Landschaft zurzeit eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Somit ist auch in unserem Kanton die Pflicht für die Absolvierung der Sachkundenachweise ab Beginn dieses Jahres aufgehoben.

Ihre Gemeindepolizei

Autobahnvignette 2019
Nicht vergessen: Die Autobahnvignette 2018 ist nur noch bis Ende Januar 2019 gültig. Ab 1. Februar 2019 muss - sofern Sie eine Nationalstrasse befahren - die neue Vignette gut sichtbar an der Windschutzscheibe Ihres Autos oder gut sichtbar am Anhänger oder Motorrad befestigt sein. Das Benützen der Nationalstrasse ohne gültige Vignette hat gemäss Art. 10 NSAV eine Busse von zweihundert Franken zur Folge. Weitere Infos unter:
www.acs.ch oder www.tcs.ch .

Ihre Gemeindepolizei

Keine halben Sachen beim Lüften
In der kalten Jahreszeit laufen viele Heizungen auf Hochtouren. Das hat Folgen: Rund 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in der Schweiz entfallen aufs Heizen. Umso wichtiger ist es, die Wärme im Haus zu behalten. Richtiges Lüften macht den Unterschied.

Leben mit den Jahreszeiten, das gehört in der Schweiz dazu. Auch wenn der Winter bei den meisten nicht zur beliebtesten Jahreszeit zählt – die kalten Monate stehen auch für Gemütlichkeit in den eigenen vier Wänden. Wie wir uns im Winter zuhause einrichten, hat einen grossen Einfluss auf die Umwelt. Rund 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in der Schweiz entfallen aufs Heizen. Immer noch werden nahezu zwei Drittel aller Gebäude mit fossilen Energieträgern (Öl und Gas) beheizt. Umso wichtiger ist es daher, dass beim Lüften nicht alle Wärme verloren geht.

Kippfenster schliessen 
Dabei gilt es einige Punkte zu beachten. Was viele im Sommer schätzen, hat in der kalten Jahreszeit unliebsame Konsequenzen: Durch ein offenes Kippfenster verflüchtigt sich pro Winter Wärme im Wert von rund 200 Litern Heizöl. Dabei haben gekippte Fenster fast keinen Lüftungseffekt. Sie kühlen lediglich die Wände aus, was zu vermehrter Schimmelbildung führen kann. Zudem sind ausgekühlte Wände schwerer wieder aufzuheizen als kalte Luft. Es ist deshalb besser, regelmässig kurz und kräftig zu lüften.

Pullover statt T-Shirt
Wenn man im tiefsten Winter den Sommer vermisst, muss die Wohnung nicht so warm sein, um in kurzen Hosen herumlaufen zu können. Warme Pullovers und dicke Kuschelsocken wärmen auch und sind noch dazu sehr gemütlich. Vor allem in der Nacht, wenn man im Bett unter den Decken liegt, ist es sinnvoll die Heizung runterzudrehen. Das alles spart wertvolle Energie.

Übrigens: Wer zwei- bis dreimal am Tag für Durchzug sorgt und solange die Heizkörper zudreht, bringt schnell viel frische Luft ins Haus. Die kalte Luft von draussen weckt zudem die Sinne und liefert Energie für die nächsten Stunden.

Abteilung Umwelt, Lernende Sara Alfarano

Alltagsnah und motivierend – das sind die Umwelttipps auf www.muttenz.ch . Immer geht es um den bewussten Umgang mit Rohstoffen oder Energie mit dem Ziel den Verbrauch zu reduzieren.

Richtig lüften: Täglich zwei- bis dreimal gleichzeitig alle Fenster kurz öffnen.
Richtig lüften: Täglich zwei- bis dreimal gleichzeitig alle Fenster kurz öffnen.