Rechtsvertretungskosten von Gemeinderat Joachim Hausammann

18. Dezember 2018

Aus der Wahlbehörde

Im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung zwischen Peter Issler und Gemeinderat Joachim Hausammann anlässlich der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2016 hat Herr Issler eine Strafanzeige gegen Gemeinderat Joachim Hausammann erstattet. Nach Abschluss des Verfahrens hat die Wahlbehörde (Gemeinderat und Gemeindekommission) am 13. November 2018 eine allfällige Beteiligung von Gemeinderat Joachim Hausammann an den Kosten beraten. Sie hat ihn dazu angehört. Die Wahlbehörde hat danach in einer geheimen Abstimmung entschieden.

://: Die Wahlbehörde verzichtet vollumfänglich auf eine Rückforderung der Kosten, welche für die Rechtsvertretung von Gemeinderat Joachim Hausammann angefallen sind.

Dieser Entscheid ist rechtsgültig. Die Wahlbehörde zieht mit dieser Information einen Schlussstrich unter die Angelegenheit.