Abstimmung zur Einführung eines Einwohnerrats in Muttenz findet statt

18. September 2018

Der Regierungsrat tritt auf eine Abstimmungsbeschwerde zur Gemeindeabstimmung in Muttenz über die Einführung eines Einwohnerrats nicht ein, da die Beschwerdefrist von drei Tagen nicht eingehalten wurde. Somit kann die Abstimmung am kommenden Wochenende stattfinden.

Ein Stimmbürger aus Muttenz hat gegen die Abstimmungserläuterungen zur kommunalen Abstimmung vom 23. September 2018 über die Einführung eines Einwohnerrats in Muttenz Beschwerde erhoben. Bemängelt wurde, dass die Abstimmungserläuterungen mangelhaft, unvollständig und deshalb irreführend seien. Zudem seien die Argumente verzerrend wiedergegeben, womit eine objektive Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verunmöglicht werde. Der Beschwerdeführer verlangte vom Regierungsrat eine Verschiebung der Abstimmung, den Rückzug der Abstimmungsunterlagen und einen Neuversand der Abstimmungserläuterungen.

Da die Beschwerdefrist von drei Tagen nicht eingehalten wurde, tritt der Regierungsrat auf die Beschwerde nicht ein. Die Abstimmung am 23. September 2018 kann stattfinden.